Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Vorschriften und Fristen bei Wahlvorschlägen beachten
Der 25. Mai wird auch für den Landkreis zum großen Wahltag
Kreis MYK. Am Sonntag, 25. Mai, ist großer Wahltag: Kommunalwahlen und Europawahl finden statt. Im Landkreis Mayen-Koblenz werden die 50 Kreistagsmitglieder sowie Ortsbeiräte, Ortsgemeinde-, Stadt- und Verbandsgemeinderäte, ehrenamtliche Ortsvorsteher, Orts- und Stadtbürgermeister gewählt. Zudem sind die Bendorfer aufgerufen, ihren hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen. Auch für die ab Dienstag, 1. Juli, aus Rhens und Untermosel neu gebildete Verbandsgemeinde Rhein-Mosel wird der Bürgermeister bestimmt.
Die Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen läuft bereits am Montag, 7. April, 18 Uhr, ab. „Die gesetzlichen Fristen haben sich verändert“, erklärt Anja Weber von der Kreisverwaltung. Reichten bisher 41 Tage vor der Wahl, müssen die Vorschläge nun spätestens 48 Tage früher eingereicht werden. „Es ist ratsam, die Vorschläge deutlich früher einzureichen. So können wir auch auf Mängel hinweisen, die den Wahlvorschlag möglicherweise ungültig machen.“
Neu ist: Parteien und Wählergruppen sind bei der Aufstellung der Wahlvorschläge aufgefordert, Geschlechtergleichheit anzustreben. Ziel dieser Regelung ist es, dass Frauen und Männer gleichmäßig in Vertretungskörperschaften repräsentiert sind. Angaben dazu werden im Wahlvorschlag und in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gefordert.
Wahlvorschläge können beim zuständigen Wahlleiter oder der jeweiligen Verwaltung eingereicht werden.
Abgabe der Kreistagswahlvorschläge
Kreisverwaltung, Bahnhofstraße 9, Zimmer 233 (2.OG), Koblenz bei Anja Weber unter Tel. (02 61) 1 08 -2 17, oder per E-Mail an: wahlen@kvmyk.de.
Weitere Informationen auf der Homepage der Kreisverwaltung www.kvmyk.de (Rubrik Politik/Wahlen/Kommunalwahl) und auf der Internetseite des Landeswahlleiters www.wahlen.rlp.de.
Pressemitteilung
der Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz
