Appell des Kreisjugendamtes an Gastronomie und Veranstalter
Vorsicht bei branntwein- haltigen Alcopops
Auch an Karneval nicht an Jugendliche ausschenken
Kreis MYK. An den närrischen Tagen haben die Karnevalisten im Kreisgebiet wieder das Sagen: Zahlreiche Feste, Bälle, Discos und Partys gehen über die Bühne. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist auf die Gefahren für Kinder und Jugendliche hin - in erster Linie verursacht durch einen unkontrollierten Verkauf von alkoholischen Getränken: „Vor allem die Handel- und Gewerbetreibenden, aber auch die Veranstalter müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Wir appellieren, unbedingt die Jugendschutzgesetze einzuhalten“, erklärt Julia Eich vom Kreisjugendamt. Vorsicht ist insbesondere bei den fälschlicherweise oft als harmlos eingeschätzten, aber bei Jugendlichen beliebten Alcopops geboten. Grundsätzlich, so das Gesetz, dürfen Getränke, die Branntwein enthalten - wie Schnäpse, Wodka, Korn oder Liköre - nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. Andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Bier-Mixgetränke dürfen an Jugendliche erst ab 16 Jahren ausgeschenkt werden. Gastronomen und Veranstalter haben darauf zu achten, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten wird, dass nicht teurer als alkoholische Getränke ist. Auf die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person sind Jugendliche angewiesen, die bei öffentlichen Tanzveranstaltungen länger als bis 24 Uhr bleiben möchten. Andernfalls darf der Aufenthalt - für Jugendliche ab 16 Jahren - nur bis 24 Uhr erlaubt werden. „Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche bei Feiern ausgeschlossen werden, sondern, begrüßen die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen als närrischen Nachwuchs im Landkreis Mayen-Koblenz. Die Gesetze dienen zu ihrem Schutz“, so Julia Eich weiter. Ausschließlich mit gesetzlichen Regelungen könne ein wirksamer Jugendschutz nicht erreicht werden: „Wir hoffen daher ergänzend auf ein verantwortungsbewusstes und beispielhaftes Verhalten Erwachsener, insbesondere der Gastwirte, Vereine und der Eltern.“ Die wichtigsten Hinweise sind in einer Broschüre „Karneval und Jugendschutz“ zusammengefasst. Die Broschüre ist in begrenzter Stückzahl kostenlos beim Jugendamt erhältlich. Infos und Kontakt: Kreisjugendamt Mayen-Koblenz, Julia Eich, (0261) 108-566, Email: ju-lia.eich@kvmyk.de.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
