Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Zwischenfrüchte dürfen ab sofort eingearbeitet werden
Koblenz. Landwirte dürfen Zwischenfrüchte ab sofort einarbeiten. Das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass das Land eine entsprechende Verordnung mit dem Stichtag 15. Januar erlassen hat. Den Landwirten soll somit eine frühzeitige Aussaat auf Feldern ermöglicht werden, die erstmals im Rahmen des Greenings im vergangenen Jahr mit Zwischenfrüchten eingesät wurden. Bisher waren Zwischenfrüchte, Begrünungen und Winterkulturen grundsätzlich bis zum 15. Februar auf den Feldern zu belassen.
