21 Teilnehmende fit im Betreuungsrecht
Kreis Ahrweiler. Zum ersten Grundlagenseminar Betreuungsrecht 2024 hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen. Und es kamen 21 Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtige, darunter viele, die eigene Angehörige betreuen.
Am ersten Abend führten Daniela Boy vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM in die Inhalte des Betreuungsverfahrens ein und thematisierten die Neuerungen durch die Betreuungsrechtsreform. Insbesondere die Auswirkungen der „Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten“ und der „Wunscherfüllungspflicht“ wurden erörtert.
Am zweiten Abend sprach Daniela Boy über die „Vermögenssorge“, was Betreuende beim Erstellen eines Vermögensverzeichnisses zu beachten haben, welche Anlageformen genehmigungspflichtig sind und was beim Verkauf von Wohneigentum zu beachten ist. An diesem Abend wurden spezielle Konstellationen angesprochen, so auch die Frage, wie ein eingetragenes Wohnrecht beim Vermögen des Betreuten angerechnet wird.
Wann man in einer rechtlichen Betreuung für eine betreute Person in medizinischen Angelegenheiten entscheiden darf und wann nicht, thematisierte Daniela Boy am Abend „Gesundheitssorge“. „Lohnenswert“ nannten Teilnehmende den Abend, als auch über Genehmigungspflichten bei medizinischen Eingriffen referiert und anschließend intensiv diskutiert wurde. Schließlich ist es für Angehörige eine große Verantwortung, selbst die Entscheidungen über ärztlichen Eingriffe treffen zu müssen.
Am vierten Abend nahm Ralph Seeger das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ in den Blick und erläuterte u.a. die gerichtliche Genehmigungspflicht von freiheitsentziehenden Maßnahmen, etwa die dauerhafte oder regelmäßige Errichtung eines Bettgitters im Heim. Besonders beschäftigte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Frage, wie es sich mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im privaten Bereich, z.B. in der ambulanten Versorgung, verhält. Und was ist von der Sicherung durch GPS-Tracker bei demenzkranken Menschen zu halten?
Auch sollten sich Pflegende rechtzeitig den Realitäten und der Frage stellen, ist eine ambulante Versorgung nicht mehr möglich, sodass ein Wechsel ins Heim notwendig wird. Intensiv wurde diskutiert, inwieweit ein Recht zur Verwahrlosung besteht, soweit keine Gefährdung für den Betreuten oder andere Personen vorliegt. Dankbar zeigten sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für diesen offenen Austausch.
Wer Interesse hat, kann den kommenden, vierteiligen „Grundkurs Betreuungsrecht“ vormerken, der ab dem 3. September 2024 für pflegende Angehörige auch online angeboten wird. Wer sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich ebenfalls in Verbindung setzen mit:
- SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.
info@skfm-ahrweiler.de
Telefon: 02641 / 20 12 78
www.skfm-ahrweiler.de
- Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V.
Wolfgang-Müller-Str. 7a
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon 02641 – 950 63 20
info@btv-rar.de
