Allgemeine Berichte | 14.06.2022

Hinweis der Kreisgesundheitsamtes im Rhein-Sieg-Kreis

Ab in den Urlaub: Nur mit Reiseapotheke!

Rhein-Sieg-Kreis. Viele freuen sich nach langer Corona-Pause wieder auf Ferien in der Heimat oder im Ausland!

Voller Vorfreude wird überlegt: Was gehört in den Koffer? „Auf jeden Fall gehört eine gut sortierte Reiseapotheke in den Koffer“, darauf macht Dr. Kirsten Hasper, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes, aufmerksam. „Was genau diese umfasst, hierüber können sich Reisende in jeder Apotheke informieren und auch gleich die wichtigsten Dinge zusammenstellen lassen“, so Kirsten Hasper.

Zur Standardausstattung einer Reiseapotheke gehören Hilfsmittel zur Versorgung kleinerer Verletzungen: Wunddesinfektionsmittel, Pflaster, Pinzette und eventuell auch sterile Kompressen samt Klebeband. Schmerzmittel leisten bei leichteren Schmerzen oder Fieber gute Dienste. Wer auf Klimaanlagen in Flugzeugen oder Hotels mit einer Erkältung reagiert, wird über abschwellendes Nasenspray, Halsschmerztabletten oder auch Hustensaft froh sein. Auch kann ein pflegendes Nasenspray vorbeugend wirken. Manchmal reagieren Urlauberinnen und Urlauber auf ungewohnte Speisen mit Durchfall oder Verstopfung. Hier verschaffen milde Arzneimittel Linderung. Auch Medikamente gegen Reiseübelkeit benötigt die Eine oder der Andere. Juckenden Insektenstichen kann man mit entsprechenden Sprays oder Lotionen vorbeugen. Und, wenn es dann doch mal passiert ist: verschiedene kühlende Gels verschaffen zumindest etwas Abhilfe. In jedes Urlaubsgepäck gehört ausreichender Sonnenschutz. Nicht nur am Meer, auch in den Bergen ist die Haut starker UV-Strahlung ausgesetzt. Grundsätzlich richtet sich der Inhalt der Reiseapotheke nach dem Gesundheitszustand der Reisenden und dem Zielort. Wichtig ist, dass die individuell benötigten Medikamente in ausreichender Menge mit „an Bord“ sind. „Auch bei Flugreisen ins Ausland sollte die Reiseapotheke stets griffbereit sein und gehört idealerweise ins Handgepäck“, rät Dr. Kirsten Hasper weiter. Allerdings muss man darauf achten, dass die Ausstattung der Reiseapotheke nicht mit den Sicherheitsbestimmungen der Fluggesellschaften hinsichtlich der Mitnahme von Flüssigkeiten kollidiert, also es sollten keine zu großen Mengen ins Handgepäck gepackt werden. Wer Medikamente aus der Gruppe der Betäubungsmittel braucht, sollte bei Auslandsreisen ein entsprechendes Attest in englischer Sprache mitführen.

Und an jedem Ort gilt: Achtsamkeit sich und Anderen gegenüber kann das Infektions- und Krankheitsrisiko vermindern helfen.

Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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