Ortsgemeinde Freilingen
Ablagerungen im Bereich der Bachaue des Saynbach
Freilingen. Mit Blick auf die zurückliegenden Ereignisse im Ahrtal und als ein Ergebnis des Hochwasservorsorgekonzeptes der OG Freilingen (weitere Infos in den entsprechenden Ausführungen auf der Homepage der VG Selters www.selters-ww.de unter Rathaus – Hochwasservorsorge - OG Freilingen) weist Ortsbürgermsieter Thomas Kloft ausdrücklich darauf hin, dass das Ablagern von Grün-/Rasenschnitt, Brennholz, etc. im Bereich der Bachaue des Saynbach nicht zulässig ist. Im eigenen und Interesse der Allgemeinheit ist darauf zu achten, dass der Bachlauf frei von Materialien ist, die im Zweifelsfall zum Verstopfen der Brückendurchlässe führen können. Dazu gehört auch, dass die Abflussrinnen am Straßenrand der Orts-, Landes- und Bundesstraßen von Unkraut und Müll freigehalten werden, damit ein entsprechender Abfluss von Regenwasser in die Regeneinlaufschächte möglich ist. Diese Pflicht obliegt jedem Anlieger an den vorgenannten Straßen gemäß Satzung. Im Herbst wird im Bachlauf des Saynbach innerhalb der Ortslage der Bewuchs entfernt, um einen ungehinderten Wasserfluss zu ermöglichen.
