Gemeinde Wachtberg
Änderung Flächennutzungsplan
Entwürfe liegen öffentlich aus
Wachtberg-Berkum. Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wachtberg liegen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange öffentlich aus. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel im Bebauungsplangebiet „Wachtberg-Mitte“ zu realisieren. Im festgesetzten Sondergebiet SO 1 „Lebensmitteleinzelhandel“ war bisher eine Verkaufsfläche von maximal 800 m² zulässig. Im Zusammenhang mit der bereits beschlossenen Änderung des Bebauungsplans, muss hierfür auf Ebene der Flächennutzungsplanung die maximal zulässige Gesamtverkaufsfläche im östlich des Wachtbergrings gelegenen Sondergebiet „Einzelhandel und Dienstleistung“ von 4.700 m² auf 4.830 m² angepasst werden. Hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Um die Öffentlichkeit an der Planung zu beteiligen, werden der oben genannte Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans, der Entwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht) und die nach Einschätzung der Gemeinde Wachtberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Schallgutachen, Verkehrsuntersuchung sowie die Untersuchung der Stadt- und Regionalverträglichkeit) in der Zeit vom 7. Oktober bis einschließlich 4. November im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg im Fachbereich Gemeindeentwicklung (1. OG, Auskunftserteilung Zimmer 112, Aushang zwischen den Zimmern 113 und 114) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Mo bis Fr 8.30 bis 12 Uhr, Mo 14 bis 16 Uhr, Do 14 bis 18 Uhr) öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich Gemeindeentwicklung, vorgebracht werden.
Bitte beachten: Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer (02 28) 95 44-1 52 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.
Pressemitteilung
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