Allgemeine Berichte | 04.01.2023

Die Kreiswerke Cochem-Zell informieren

Aktuelle Förderprogramme im Bereich Klima und Energie

Sanierung eines Wohnhauses. Quelle:Kreiswerke Cochem-Zell

Kreis Cochem-Zell. Zum Jahreswechsel gab es Änderungen bei einigen staatlichen Förderprogrammen und Gesetzen. Der Eigenbetrieb Klima & Energie der Kreiswerke Cochem-Zell informiert über die aktuellen Möglichkeiten. Besonders der Kauf und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen ist nun noch interessanter, als bereits im letzten Jahr. Eine Übersicht:

Solarstrom

Seit Jahresbeginn muss beim Kauf und der Installation der PV-Anlage und des Batteriespeichers keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden. Das entsprechende Jahressteuergesetz hierzu wurde Mitte Dezember verabschiedet. Außerdem werden PV-Anlagen bis zu einer Spitzenleistung von 30 Kilowatt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr bei der Einkommenssteuer berücksichtigt. Erstmals ist auch die Einspeisevergütung wieder gestiegen. Hier wird nun zwischen einer Kombination aus Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung und der Volleinspeisung des Stroms unterschieden. Bei einer Volleinspeisung ist die Einspeisevergütung etwas höher, allerdings ist es in der Regel lohnenswerter, Teile des Stroms vor Ort selbst zu nutzen, da dieser dann nicht teuer eingekauft werden muss. Neu ist auch, dass die Leistung der PV-Anlagen nicht mehr bei 70 Prozent begrenzt wird, wenn sich die Betreiber gegen eine Fernsteuerbarkeit entscheiden. Eine weitere Neuerung ist, dass ersatzweise PV-Anlagen im Garten, auf der Garage oder dem Carport errichtet werden dürfen, wenn das Hausdach nicht geeignet ist. Hierfür ist eine reduzierte Einspeisevergütung erhältlich. Im Einzelfall ist aber zu prüfen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, wenn nicht das Hausdach genutzt wird. Eine Förderung für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen gibt es nicht, da diese auch ohne Förderung in der Regel sehr lohnenswert sind.

E-Autos

Seit diesem Jahr ist der Umweltbonus nur noch für rein elektrische Fahrzeuge erhältlich, also nicht mehr für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro beträgt der Zuschuss nun rund 7.178 Euro. Dieser setzt sich zusammen aus einem Bundesanteil von 4.500 Euro und einem Händleranteil von 2.250 Euro (netto). Bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro beträgt der Zuschuss 4.785 Euro, welcher sich aus einem Bundesanteil von 3.000 Euro und einem Händleranteil von 1.500 Euro (netto) zusammensetzt. Unternehmen, welche den Umweltbonus erhalten möchten, sollten zeitnah ein Fahrzeug mit einer eher kürzeren Lieferzeit bestellen, da ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen antragsberechtigt sind. Maßgeblich ist der Tag der Zulassung des Fahrzeugs. Aber auch Privatpersonen sollten nicht zu lange zögern, da manche Experten zu der Einschätzung kommen, dass das Gesamtbudget, welches eigentlich bis zum Jahr 2025 vorgesehen ist, schon in diesem Jahr aufgebraucht werden könnte. Selbst wenn es reichen sollte, wären die Fördersätze im Jahr 2024 niedriger. Außerdem betragen die Lieferzeiten oftmals ein halbes bis ein Jahr. Einige Modelle sind innerhalb weniger Monate lieferbar, manche aber erst nach 12 – 18 Monaten. Weiterhin profitieren können Nutzer von elektrischen Dienstwagen, welche den geldwerten Vorteil nur zu 0,25 Prozent (rein elektrisch) bzw. 0,5 Prozent (Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge) versteuern müssen. Der Wegfall der Kfz-Steuer bis Ende 2030 und die Möglichkeit zur Vermarktung der Treibhausgasquote (THG-Quote) bestehen ebenfalls weiterhin.

Ladestationen für E-Fahrzeuge

Ein Zuschuss für private Ladestationen ist schon seit längerer Zeit nicht mehr erhältlich und derzeit auch nicht in Planung. Der Zuschuss für betriebliche Ladestationen ist zum Jahreswechsel ausgelaufen. In Planung ist ausschließlich ein neuer Förderaufruf für öffentliche Ladestationen, allerdings ist dieser an viele Bedingungen geknüpft, weshalb der Zuschuss für die meisten Zielgruppen kaum interessant sein dürfte. Einfache Ladestationen, welche nicht für den öffentlichen Betrieb geeignet sind, können inzwischen bereits für wenige Hundert Euro, zuzüglich Sicherungsschalter und Installation, erworben werden.

Heizen mit Erneuerbaren Energien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Heizungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien. Die höchsten Fördersätze in Höhe von 25 bis 40 Prozent werden für Wärmepumpen gewährt, gefolgt von Solarthermieanlagen mit 25 bis 35 Prozent. Pelletheizungen und Holzvergaserheizungen werden mit Zuschüssen in Höhe von 10 bis 20 Prozent gefördert, allerdings nur noch in Kombination mit Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen. Die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage ist mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent förderfähig.

Wärmedämmung

Der beste Weg zur dauerhaften Senkung der Heizkosten ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Auch wer nur die Kellerdecke oder die oberste Geschossdecke dämmt, kann Zuschüsse erhalten und viel Energie sparen. Genauso wie der Fenstertausch, die Dämmung der Außenwände und des Daches werden Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent gewährt. Neu ist, dass nun auch Eigenleistungen gefördert werden und nicht zwingend ein Fachunternehmen benötigt wird. Alternativ kann die energetische Sanierung über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden, wobei 20 Prozent der Steuerlast erlassen werden.

Interessierte können sich kostenlos durch den Klimaschutzmanager der Kreiswerke Cochem-Zell beraten lassen. Alexander Ehl ist unter Tel. (0 26 71) 6 16 84 bzw. per E-Mail an alexander.ehl@cochem-zell.de zu erreichen. Außerdem kann die kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch genommen werden. Diese findet jeden 1., 2. und 3. Dienstag im Monat, nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. (08 00) 60 75 600 oder der Behördennummer 115 (ohne Vorwahl), statt.

Pressemitteilung der

Kreiswerke Cochem-Zell

Sanierung eines Wohnhauses. Quelle:Kreiswerke Cochem-Zell

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