Allgemeine Berichte | 02.06.2016

Fortbildungsangebot für eine qualitative Jugendarbeit

„Alles was Recht ist“

Zum Thema „Rechtsfragen in der Jugendarbeit“ für ehren- und hauptamtlich Tätige in der Jugendarbeit wurden zwei Schulungsveranstaltungen durchgeführt.privat

Kreis Neuwied. „In der Jugendarbeit stehst du mit einem Fuß im Gefängnis!“ - Diese Aussage hat wohl jeder schon einmal gehört. Das Kreisjugendamt Neuwied veranstaltete in Kooperation mit der Fachstelle Plus des Kinder- und Jugendpastorals Koblenz zwei Schulungsveranstaltungen, bei denen sich die Organisatoren über eine rege Teilnahme im Außerschulischen Lernort des Landkreises Neuwied in Linkenbach freuen konnten. Der Begriff der „Aufsichtspflicht“ wird in der Sozialen Arbeit und Jugendarbeit zu Unrecht gefürchtet und häufig auch missverstanden. Fast jeder, der beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat weiß, wie wichtig die Aufsichtspflicht in der täglichen Arbeit ist, aber nicht jeder weiß was dies konkret für die eigene Tätigkeit bedeutet. "Welche Erwartungen haben die Eltern und welche Maßstäbe stellen Gesetz und Rechtsprechung an die Aufsichtspflicht?" Der Referent, Rechtsanwalt Stefan Obermeier, war selbst zwölf Jahre lang ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig, überwiegend als Leiter internationaler Jugendprojekte, später unter anderem auch mehrere Jahre als Vorsitzender des Kreisjugendrings Fürstenfeldbruck. Seit 1994 ist er gefragter Referent zu rechtlichen Themen der Jugendarbeit in der Aus- und Weiterbildung von Jugendleitern sowie der Beratung von Jugendorganisationen und Trägern. Neben der Schulungsveranstaltung Hauptamtliche in der Jugendarbeit fand ein Schulungstag für Ehrenamtliche zum Thema „Alles was Recht ist“ am Außerschulischen Lernort der Abfallentsorgungsanlage in Linkenbach statt. Schwerpunkte waren: "Welche Rechte und Pflichten habe ich in meiner Rolle als Betreuerin, Betreuer während einer Freizeit? Wann übernehme ich die Aufsichtspflicht und wann endet sie? Wie sieht es mit Haftung, Jugendschutzgesetz und Kindeswohlgefährdung aus?" Viele dieser Fragen konnte Obermeier anhand von konkreten und praxisnahen Beispielen erörtern und beantworten. Insgesamt so beschrieben es viele Teilnehmer, wurde das eher trockene Thema der „Aufsichtspflicht“, sehr anschaulich dargestellt, so dass die Teilnehmer oft in den vorgetragenen Beispielen ihr eigenes Handeln in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gut reflektieren konnten. Weitere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter: Kreisverwaltung Neuwied: Simone Höhner/ Franlin Toma, Tel. (0 26 31) 80 36 21 oder (0 26 31) 80 34 42, jugendarbeit@kreis-neuwied.de.

Zum Thema „Rechtsfragen in der Jugendarbeit“ für ehren- und hauptamtlich Tätige in der Jugendarbeit wurden zwei Schulungsveranstaltungen durchgeführt.Foto: privat

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