Große Freude bei Jehovas Zeugen in Wachtberg
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts in NRW anerkannt
Wachtberg/Bonn.Mit großer Freude reagierten Jehovas Zeugen in Wachtberg auf die Nachricht der Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen vor einigen Tagen. Bereits 2006 erhielt die Bundeskörperschaft die vom Grundgesetz garantierte rechtliche Gleichstellung mit anderen Kirchen. Mit der jetzt erfolgten Anerkennung in NRW haben nun alle 16 Bundesländer der Religionsgemeinschaft den Status als Köperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Vorausgegangen war ein 26-jähriger Rechtskampf durch alle Instanzen, der Jehovas Zeugen zweimal bis vor das Bundesverfassungsgericht führte: 2006 und zuletzt noch einmal 2015. Im Körperschaftsverfahren wurde insbesondere festgestellt, dass an der Rechtstreue der Religionsgemeinschaft keine Zweifel bestehen. Debora Kinas aus der Wachtberger Gemeinde freut sich: „Ich habe mitgefiebert, da sich schon meine Ur-Großmutter eifrig als Bibelforscherin eingesetzt hat. Es ist mir eine große Freude, nun offiziell anerkannt zu sein, da wir schon seit so vielen Jahrzehnten eifrig Gottes Königreich verkünden. Auch ist es mir sehr wichtig, diesen von meiner Familie gelebten Glauben an meine Kinder in der 5. Generation weiterzugeben.“ Bevor die Wachtberger Gemeinde vor über 45 Jahren in das Gemeindezentrum in Pech einzog, versammelte sie sich in verschiedenen gemieteten Räumen in Bad Godesberg, so z. B. im Ännchen, in der Augustastraße und in der Bonner Straße. Der Leitende Prediger in Bonn Arthur Winkler verbrachte wegen seines Glaubens vier Jahre in der Haft u. a. im Konzentrationslager Sachsenhausen. Der neue Status ist somit auch eine späte Anerkennung der langjährigen Tätigkeit von Jehovas Zeugen in der Region. Mitglieder der örtlichen Gemeinde sind inzwischen in vielen Regionen Deutschlands missionarisch tätig, einige sogar in China. Obwohl der Körperschaftsstatus der Religionsgemeinschaft auch das Recht einräumt, Kirchensteuern zu erheben, will die Wachtberger Gemeinde, genauso wie auch alle anderen knapp 450 Gemeinden in NRW, davon keinen Gebrauch machen. Sie finanzieren sich weiterhin durch freiwillige Spenden entsprechend dem christlichen Grundsatz des Gebens nach eigenem Ermessen: „Jeder tue so, wie er es in seinem Herzen beschlossen hat, nicht widerwillig oder aus Zwang, denn Gott liebt einen fröhlichen Geber“ (2. Korintherbrief 9,7).
Verwaltungszentrum von Jehovas Zeugen im Taunus.
