Allgemeine Berichte | 04.06.2018

„Fachkräfte: ein Ziel, viele Wege!“ – Zum potenziell hohen Wert älterer Arbeitnehmer

„Altern ist ein individueller Vorgang“

Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Westerwaldkreises informierte über Personalauswahl und „Flexi-Rente“

Diplom-Psychologe Markus Hünting gibt Arbeitgebern Tipps zur Personalauswahl und -führung. Foto: GBA

Montabaur. „Fachkräfte: ein Ziel, viele Wege!“ – unter diesem Motto hatte die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Westerwaldkreises Unternehmer zu einer Informationsveranstaltung in die Stadthalle Montabaur eingeladen.

„Mit dem Wort ‚Fachkräfte‘ assoziieren viele zunächst einmal Ausbildung und junge Menschen“, eröffnete Diplom-Psychologe Markus Hünting sein Referat. Unter der Überschrift „Keine Angst vor Neuland“ ermutigte er die Zuhörerschaft, den Fokus auf ältere Mitarbeiter zu setzen. Diese zeichne zu 70 Prozent Erfahrungswissen aus. „Altern ist ein individueller Vorgang“, betonte Hünting und erklärte, dass es für dieses Phänomen und Wort keine einheitliche Definition gebe. Nach der Weltgesundheitsorganisation sei jemand alt, der das 65. Lebensjahr vollendet habe. Hünting plädierte dafür, das Lebensalter 45 als Wendepunkt in den Blick zu nehmen.

Personen statt Gruppen: Das Individuum im Fokus

Bei der Personalauswahl sei es wichtig, immer „Personen statt Gruppen“ zu betrachten. Wer eine hohe Leistungsmotivation mitbringe, verliere diese trotz fortgeschrittenen Alters in der Regel nicht. „Alter ist dafür ein Beurteilungsfehler“, spitzte Hünting seine These zu. Er unterschied zwei Formen von Intelligenz. Die „Kristalline Intelligenz“ beschreibe das Phänomen des lebenslangen Lernens und der schon ausgeprägten Werte wie Bildung, Wortschatz, Wissen und Erfahrungen. Die „Fluide Intelligenz“ beschreibe die Fähigkeit des logischen Denkens und die Fähigkeit, Probleme lösen zu können. Beide Formen der Intelligenz hingen kaum von der körperlichen Leistungsfähigkeit ab. Die sinke in der Regel nur um ein Prozent pro Jahr.

Investieren in die Gesundheit der Mitarbeiter

„Ganz viel hängt an der Entwicklung und Förderung, wenn man jünger ist“, stellte Hünting heraus. Deshalb sollten sich Arbeitgeber ganz oben die Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit ihrer Mitarbeiter auf die Agenda schreiben. „Ältere sind seltener krank, aber dafür länger.“ Die Persönlichkeitseigenschaften der Mitarbeiter seien dagegen aber überraschend stabil. „In den Leistungs-, Gestaltungs- und Führungsqualitäten gibt es altersabhängig so gut wie keine Unterschiede!“ Die Gewissenhaftigkeit nehme sogar zu statistisch zu, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin älter sei. „Ältere Mitarbeiter sind nicht weniger, sondern anders leistungsfähig.“ Klassische Arbeitstugenden seien bei den Älteren sogar mehr ausgeprägt. „Das Alter ist bei der Personalauswahl keine aussagekräftige Größe, außer hinsichtlich der Krankheitsdauer“, zog Hünting ein abschließendes Fazit. Aber auch in dieser Hinsicht seien die Unterschiede zwischen Personen deutlich größer als zwischen den Altersgruppen.

Die Mischung macht‘s

Hünting hält grundsätzlich eine gemischte Belegschaft aus Älteren und Jüngeren für sinnvoll. Konflikte zwischen den unterschiedlichen Altersgruppen drehten sich häufig um die Themen Work-Life-Balance und Wissensunterschiede. Ein neuralgischer Punkt sei zudem die unterschiedliche Prägung der Generationen, manifest in den Umgangsformen.

Als Leitfragen für die Personalauswahl empfahl Bünting: „Wie hoch sind die Fähigkeiten? Wie hoch ist das Engagement?“ „Personalführung ist gelernt, nicht angeboren.“ Unermesslich wichtig sei es, die jeweilige Situation und Person „extrem gut einschätzen“ zu können. Generell sei es wichtig, auf wechselseitige Kommunikation zu achten, ein Gesundheitsmanagement einzuführen, die Führungskräfte zu schulen und die Personalführung so auszurichten, dass sie gesundheitsförderlich sei. Überleitend zu den beiden nachfolgenden Referenten sagte Bünting: „Der Eintritt ins Rentenalter ist eines der kritischsten Lebensmomente.“

Mut zur Flexi-Rente

Steuerberater Peter Hoffarth und Rechtsanwalt Robert Schneider informierten gemeinsam über die „Flexi-Rente“, die seit 2016 gesetzlich möglich ist. Die nur einmalig für den „Altersvollrentenbezieher“ (65 Jahre plus x Monate) mögliche Beantragung der „Flexi-Rente“ bedeute ein Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit. „Die Entscheidung dafür ist einmalig und nicht revidierbar“, betonte Schneider. „Auch der Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis“, betonten beide. Für den Arbeitgeber ändere sich bei den Abgaben für den Mitarbeiter quasi nichts. Der Grundgedanke des Arbeitnehmers: „Ich arbeite bis zum Schluss und weiter, und es ändert sich noch etwas für mich positiv in der Rente.“ Die Flexi-Rente könne auch eine Motivation für den Arbeitgeber sein, einen bewährten Mitarbeiter zu halten.

Diplom-Psychologe Markus Hünting gibt Arbeitgebern Tipps zur Personalauswahl und -führung. Foto: GBA

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