Am 27.10.2019 wird ein neuer Beirat für Migration und Integration gewählt
Am Sonntag, 27.10.2019, wird der Beirat für Migration und Integration des Landkreises Neuwied neu gewählt. Ein wichtiges Gremium, wenn es um die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund und Fragen der kommunalen Integrationspolitik geht.
In der zu Ende gehenden Wahlperiode hat der amtierende Beirat sich mit vielen Themen befasst. Da geht es u.a. um Fragen rund um den Zustrom geflüchteter Menschen in den Landkreis, um Integrationsmaßnahmen und –projekte, die interkulturellen Wochen und vieles mehr.
Dem Beirat gehören insgesamt 15 Mitglieder an; 5 von ihnen werden durch den Kreistag berufen. 16 Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich um die 10 weiteren Sitze. Sie werden in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Staatenlose – vorausgesetzt, sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und haben dann seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Kreis.
Auch Eingebürgerte und Spätaussiedler sind grundsätzlich wahlberechtigt; sie müssen allerdings vorher die Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung beantragen. Das ist noch bis zum 25.10.2019 möglich.
Weitere Detailinfos gibt es (auch teils mehrsprachig) hier: http://beiratswahlen.agarp.de.
