Kreisveterinäramt Rhein-Sieg appelliert an Hundehalter
Anleinpflicht in Waldgebieten beachten
Rhein-Sieg-Kreis. Aufgrund der aktuellen Ereignisse in und um die Waldgebiete von Meckenheim, Alfter und dem Siebengebirge, wo wildernde Hunde wiederholt Rehe gejagt und getötet haben, richtet das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises einen dringenden Appell an die Hundehalter, beim Spaziergang mit den Vierbeinern ein besonders sorgsames Verhalten an den Tag zu legen und die Anleinpflicht für Hunde in Wäldern unbedingt zu beachten.
Freilaufende Hunde stellen für Wildtiere eine tödliche Gefahr dar. Infolge des langen und harten Winters sind die Energiereserven vieler Wildtiere fast vollständig aufgezehrt. So fallen sie jagenden Hunden oft schon nach kurzer Hetze zum Opfer oder sterben an den Folgen der Flucht durch endgültige Erschöpfung ihrer Widerstandskraft gegen Witterungseinflüsse und akuten Nährstoffmangel.
Auch die jetzt hochträchtigen weiblichen Wildtiere werden bei Annäherung eines freilaufenden Hundes in panikartige Flucht versetzt, was schwere Verletzungen oder aufgrund Überanstrengung eine Totgeburt zur Folge haben kann.
Bereits geborene Jungtiere sind ebenfalls akut gefährdet, da sie in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind und demnach für die Hunde eine leichte Beute darstellen, die üblicherweise kein Wild jagen. Außerdem kann es passieren, dass heranwachsende Jungtiere von ihrer Mutter durch jagende Hunde getrennt werden.
Doch nicht nur Wildtiere, auch landwirtschaftliche Nutztiere wie Schaf- und Rinderherden sind immer wieder Opfer jagender Hunde. Ein solcher Vorfall kann für die Besitzer infolge von Fehlgeburten und tierärztlichen Behandlungskosten hohe wirtschaftliche Verluste bedeuten.
„Lassen Sie Ihre Hunde grundsätzlich nur in übersichtlichem Gelände frei laufen. Insbesondere im Wald und dort, wo aufgrund eingeschränkter Sicht mit dem plötzlichen Auftauchen von Wildtieren zu rechnen ist, sowie in der Nähe von Schafherden sollten die Hunde immer angeleint ausgeführt werden“, betont Dr. Klaus Mann, Leiter des Tierärztlichen Dienstes des Kreisveterinäramtes. „Wer diese Hinweise als Hundehalter beachtet, kann mit gutem Gewissen und der gebotenen Rücksicht auf Wild- und Nutztiere auch in der freien Natur seinem Vierbeiner den gewünschten und notwendigen Freilauf ermöglichen“.
Information
Hunde, die unkontrolliert Wild und andere Tiere hetzen oder reißen, gelten nach den Bestimmungen des Landeshundegesetzes NRW als gefährliche Hunde und dürfen grundsätzlich nur noch angeleint ausgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen.
Hundehalter, die sich als „unbelehrbar“ erweisen und dem Jagdtrieb ihrer Vierbeiner gleichgültig gegenüber stehen, müssen mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen der zuständigen Ordnungsämter rechnen. Pressemitteilung
des Rhein-Sieg-Kreises
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