Allgemeine Berichte | 03.05.2019

Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz

Anträge zur Umstrukturierung von Rebpflanzungen für 2020 stellen

Bis 31. Mai

Kreis Mayen-Koblenz. Noch bis 31. Mai können Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2020 gestellt werden. Beantragt werden müssen alle Flächen, die im Herbst 2019 oder im Frühjahr 2020 gerodet werden sollen und eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung geplant ist, Antragstellung Teil 1. Die Rodungsbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht bereits gerodet wurden. Auch unbestockte Flächen, für die eine berechtigte und genehmigte Bestockung beabsichtigt ist, sind zu melden. Die Benachrichtigung, ob gerodet werden kann, erfolgt Ende Juli. Erst dann dürfen Veränderungen an den beantragten Flächen vorgenommen werden. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin. Im Januar des kommenden Jahres erfolgt wie in den Vorjahren dann die Antragstellung Teil 2. Anträge können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download bereit. Neu in diesem Jahr ist, dass es zwei Antragszeiträume für Teil 1 geben wird. Neben dem aktuellen Antragszeitraum bis Ende Mai wird es einen weiteren Antragszeitraum Teil 1 vom 2. bis 30. Septembergeben. Mehr Informationen und Beratung für Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter der Tel.: (0 26 1) 10 82 50.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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