Allgemeine Berichte | 12.11.2021

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz

Antrag auch online möglich

Rheinland-Pfalz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die hohe Kosten haben, weil sie zum Beispiel weite Wege zur Arbeit fahren, aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten, Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltszahlungen haben, können sich beim Finanzamt einen Steuerfreibetrag eintragen lassen. Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, für Handwerkerleistungen oder für energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden vorab als Freibetrag berücksichtigt und so die monatlichen steuerlichen Belastungen beim Lohnsteuerabzug reduziert werden. Der Steuerfreibetrag kann für einen Zeitraum von zwei Jahren beantragt werden.

Antrag für 2022

Die erforderlichen Vordrucke für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für das Jahr 2022 sind im Internet unter: https://www.lfst-rlp.de/vordrucke (> Lohnsteuer > Lohnsteuerermäßigung 2022) oder vor Ort im Finanzamt erhältlich. Seit Oktober 2021 können Anträge für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren auch online über das ElsterOnline-Portal www.elster.de übermittelt werden. Die elektronische Übermittlung ist auch über andere Steuersoftware aus dem Handel möglich. Welche Programme darunter fallen, findet sich unter: https://www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt.

Pressemitteilung

Landesamt für Steuern

Rheinland-Pfalz

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