Allgemeine Berichte | 18.10.2024

Aufbauhilfen in der Landwirtschaft

Kreis Ahrweiler. Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer, die auch im Jahr 2024 Ernteausfälle aufgrund der Flutkatastrophe zu verzeichnen hatten, sollten noch bis Ende des Jahres die Anträge für finanzielle Entschädigungen stellen. Abgabefrist ist der 31. Dezember 2024. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz mitteilt, endet die Antragsfrist aus europarechtlichen Gründen nach der derzeitigen Regelung Ende des Jahres. Die Landesregierung versuche zwar eine Verlängerung der Antragsfrist zu erreichen, jedoch seien die Gespräche und Verfahren weiterhin ergebnisoffen. Allen Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die noch einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen möchten, wird deshalb geraten, innerhalb dieser Frist zu handeln.

Anträge und weitere Informationen zu Aufbauhilfen im Flutgebiet für Landwirtschaft und Weinbau finden sich auf der Seite der Kreisverwaltung Ahrweiler unter https://kreis-ahrweiler.de/land_natur_umwelt/landwirtschaft-weinbau/aufbauhilfen/.

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