Kreisverwaltung Cochem-Zell
Aufhebung der Einschränkung des Gebrauchs von Trinkwasser
Kreis Cochem-Zell. Mit Verfügung vom 12. Oktober 2022 wurde die Allgemeinverfügung vom 8. August 2022 zur Einschränkung des Gebrauchs von Trinkwasser aus dem Netz der Kreiswerke Cochem-Zell aufgehoben. Daher ist wieder folgendes erlaubt: die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen (Sträucher, Bäume, Blumenbeete und Zierpflanzen) im öffentlichen sowie im privaten Eigentum, die Bewässerung von öffentlichen und privaten Sportstätten sowie Spiel- und Freizeitplätzen, das Befüllen von Pools, ausgenommen Kinderplanschbecken mit einer maximalen Füllmenge von 300 Litern, das Waschen von Fahrzeugen auf privaten und öffentlichen Grundstücken, es sei denn, es handelt sich hierbei um eine ausdrücklich genehmigte Waschanlage, das Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen, die Entnahme von Wasser für Übungszwecke der Feuerwehren. Grundsätzlich werden jedoch alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, mit dem wichtigen Gut „Trinkwasser“ sorgsam und sparsam umzugehen und insbesondere nicht unbedingt notwendige Wasserverbräuche zu überdenken.Pressemitteilung
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