Allgemeine Berichte | 08.02.2017

Geflügelpest im Rhein-Sieg-Kreis

Aufhebung der Stallpflicht

In 16 von 19 Städten und Gemeinden

Rhein-Sieg-Kreis. Mit Erlass vom 2. Februar hat das zuständige Landesministerium die flächendeckende Aufstallung für alle Arten von Geflügel für weite Teile in Nordrhein-Westfalen wieder aufgehoben. Damit kann auch die, im Rhein-Sieg-Kreis per Allgemeinverfügung vom 21. Dezember 2016 angeordnete, Regelung für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen und gehalten werden, beinahe wieder vollständig außer Kraft gesetzt werden.

Im Rhein-Sieg-Kreis betrifft das Ende der Verpflichtung alle Städte und Gemeinden bis auf die Städte Lohmar, Niederkassel und Rheinbach. Grund für das Fortbestehen der Anordnung in diesen drei Kommunen ist die höhere Geflügeldichte - über 300 Stück Geflügel je ‚Quadratkilometer. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter können jedoch im Einzelfall einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen.

Die Teilaufhebung der Allgemeinverfügung des Rhein-Sieg-Kreises wird einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft treten.

Nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts erfolgte in den allermeisten Fällen eine Infektion der Geflügelbestände durch einen Eintrag des Erregers durch kontaminiertes Material - Schuhwerk, Fahrzeuge und Gegenstände. Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises weist daher auf die Wichtigkeit folgender „Biosicherheitsmaßnahmen“ zum Schutz des Geflügels vor einer Infektion hin:

Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen, wie Desinfektionswannen oder –matten.

Kleidung und Schuhe müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.

Das Futter muss vor Nagern und Wildtieren geschützt gelagert werden.

Erkrankte und verendete Tiere müssen umgehend der Veterinärbehörde gemeldet werden.

Freilaufendes Geflügel darf keinen Zugang zu Wildgewässern haben.

Fremden Personen und Haustieren muss der Zugang zu Geflügelhaltungen verwehrt werden.

Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises unter Tel. (0 22 41) 13 23 35 zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur Geflügelpest finden Interessierte auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts: www.fli.de. Pressemitteilung des

Rhein-Sieg-Kreises

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