Landwirtschaftsministerium erlaubt Futternutzung
Ausnahmegenehmigung
Für Zwischenfrüchte und Untersaaten
Cochem. Das Landwirtschaftsministerium hat Landwirten in bestimmten Gebieten genehmigt, Zwischenfrüchte und Untersaaten, welche als ökologische Vorrangflächen beantragt wurden, ab sofort zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Damit reagiert das Ministerium auf die Futterknappheit, die aufgrund der lang anhaltenden Dürre in bestimmten Regionen in Rheinland-Pfalz entstanden ist.
Ausgenommene Landkreise und Städte
Ausgenommen von der Genehmigung sind die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und die kreisfreien Städte Landau und Neustadt a.d.W.
Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab sofort in den genannten Regionen Zwischenfrüchte und Untersaaten nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen.
Die Vorgaben zur Einsaat bis zum 1. Oktober und der früheste Umbruch der betreffenden Flächen nach dem 14. Januar 2019 gelten weiterhin.
Weitere Informationen sind bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell unter der E-Mailadresse: agrarfoerderung@cochem-zell.de oder unter Tel. (0 26 71) 61 17 2 erhältlich.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Cochem-Zell
