Allgemeine Berichte | 04.07.2019

Richtiges Verhalten von Kinder und Eltern am Wasser

Badeunfälle bei Kindern vermeiden

Dr. Till Dresbach vom Universitätsklinikum Bonn im Interview

Dr. Till Dresbach vom Universitätsklinikum Bonn und die Bademeisterin Sabrina Pilger üben Wiederbelebung an einem Dummy im Bonner Melbbad. Foto: Universitätsklinikum Bonn/Alessandro Winkler

Bonn. Die forsa-Umfrage aus dem Jahr 2017 offenbart: Fast 60 Prozent der zehnjährigen Kinder sind Nichtschwimmer. Gleichzeitig ertranken 2018 elf Kinder im Grundschul- und 15 Kinder im Vorschulalter. Dabei müsse kein einziges Kind ertrinken, betont Dr. Till Dresbach vom Universitätsklinikum Bonn und plädiert für den umfassenden Schwimmunterricht für Kinder bereits ab drei Jahren. Der pädiatrische Intensivmediziner im Interview.

Die Statistik der Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2017 ist beängstigend. Wie vermeidet man am besten Badeunfälle bei Kindern?

Dr. Dresbach: Die meisten Badeunfälle sind absolut vermeidbar. Häufig passieren Ertrinkungsunfälle während Eltern oder Betreuungspersonen sich in unmittelbarer räumlicher Umgebung aufhalten, aber nicht die notwendige Aufmerksamkeit vorhanden ist. So ereignen sich die häufigsten Ertrinkungsunfälle im ersten Lebensjahr im häuslichen Umfeld in der Badewanne. Ein kurzer Moment der Ablenkung genügt und Kleinkinder können selbst in einer Badewanne tödlich verunglücken. Diese Ertrinkungsunfälle sind absolut vermeidbar. Kein einziges Kind muss ertrinken! Eine erhebliche Gefahr für Kleinkinder geht auch von Gartenteichen und Swimmingpools aus, die in Deutschland häufig nicht ausreichend gesichert sind. Wasser hat eine enorme Anziehungskraft auf Kleinkinder bei gleichzeitig fehlender Gefahreneinschätzung. Gartenteiche und Swimmingpool sollten durch Einzäunung gesichert werden. Bei ungesicherten Wasserstellen dürfen Kleinkinder keine Sekunde unbeaufsichtigt bleiben.
Alle Kinder sollten so früh wie möglich, am besten ab dem dritten Lebensjahr, schwimmen lernen. In Zeiten, in denen der Schwimmunterricht immer häufiger von den Lehrplänen gestrichen wird, stehen hier die Eltern immer mehr in der Verantwortung. Auch die zunehmende Schließung kommunaler Schwimmbäder und damit auch die Streichung des Schwimmunterrichtes von den Lehrplänen führt dazu, dass die Schwimmkompetenz in der Bevölkerung deutlich abnimmt. So sind fast 60 Prozent der Zehnjährigen keine sicheren Schwimmer mehr.

Welche (Wasser-)Orte, die man gar nicht vermutet, können für die Kinder gefährlich werden?

Dr. Dresbach: Gerade Orte, die nicht im Fokus der Aufmerksamkeit der Eltern stehen bergen Gefahren wie zum Beispiel Badewanne, Regentonnen, Wassereimer sowie jedes Wasserreservoir. Für Kleinkinder kann bereits eine Pfütze lebensgefährlich sein.

Was ist bei den Kindern anders als bei den Erwachsenen, wenn sie ertrinken? Warum ertrinken sie „leise“?

Dr. Dresbach: Die Vorstellung, dass Kinder während des Ertrinkungsvorganges panisch schreien oder wild mit den Armen fuchteln, ist falsch. Meistens ertrinken Kinder ganz unbemerkt in unmittelbarer Nähe ihrer Eltern. Kinder fallen meist mit dem Gesicht nach vorne ins Wasser und können sich aufgrund ihrer motorischen Entwicklung noch nicht selbst aus dieser Lage befreien. Darüber hinaus kann es beim Eintauchen ins Wasser zu einem Spasmus, also einer Verkrampfung, der Stimmbänder kommen, die das Schreien und die Atmung unmöglich macht.

Wie sieht die erste Hilfe am Kind aus, wenn es nach einem Vorfall im Wasser schon bewusstlos ist?

Dr. Dresbach: Das Kind sollte so schnell wie möglich aus dem Wasser geborgen werden. Ist das Kind nicht mehr bei Bewusstsein und keine Atmung mehr feststellbar, sind umgehend Wiederbelebungsmaßnahmen zu beginnen. Im Vordergrund bei der Wiederbelebung bei Kindern ist das Zuführen von Luft in die Lunge, was mittels Mund-zu-Mund-Beatmung geschieht. Die Wiederbelebungsmaßnahmen bei allen Kindern beginnen mit der Mund-zu-Mund-Beatmung, die initial fünfmal durchgeführt wird. Dabei sollte die Nase des Kindes zugehalten werden. Sollte nach fünf Beatmungen keine Lebenszeichen vorhanden sein, wird mit der Herzdruckmassage begonnen. Nach 30 Mal Herzdruckmassage erfolgen zwei Beatmungen. Nicht vergessen werden darf die umgehende Verständigung des Notarztes (112). Dies sollte durch eine zweite Person erfolgen. Das wichtigste, was die Eltern verinnerlichen sollten: Bei den Wiederbelebungsmaßnahmen kann man nichts falsch machen. Keine Maßnahmen einzuleiten, ist der größte Fehler und verschlechtert den Behandlungserfolg von Ertrinkungsopfern erheblich. Alle Eltern sollten einen Kindernotfallkurs besuchen, in dem die Wiederbelebungsmaßnahmen bei Kindern geübt werden. Eltern, die über gute Kenntnisse der Wiederbelebungsmaßnahmen verfügen, sind die beste Lebensversicherung für Kinder.

Was ist das so genannte „sekundäre Ertrinken“? Welche Anzeichen sollen die Eltern ernst nehmen und was ist dann zu tun?

Dr. Dresbach: Der Begriff „sekundäres Ertrinken“ ist unpräzise und sollte nicht verwendet werden. Es handelt sich nicht um Ertrinken, sondern um eine Reaktion auf das eingeatmete Wasser in den Lungen, die mit einer zeitlichen Verzögerung eintritt. Möglich ist die Entwicklung eines Lungenödems, das zu einem Lungenversagen führen kann. Dies kommt jedoch selten vor. Mögliche Symptome sind angestrengte Atmung, anhaltendes Husten und Fieber. Nach einem Badeunfall sollte jedes Kind, auch wenn es symptomfrei ist, in einer kinderärztlichen Notfallambulanz vorgestellt werden, wo entschieden wird, ob eine stationäre Überwachung für 24 Stunden notwendig ist.

Was dürfen die Eltern/ahnungslose Helfer auf gar keinen Fall machen?

Dr. Dresbach: Die Vorstellung, dass eingeatmetes Wasser in den Lungen des Kindes durch Maßnahmen am Unfallort entfernt werden muß, ist falsch. Das Kind sollte nach einem Badeunfall weder in Kopftieflage verbracht werden, noch sollten andere Maßnahmen ergriffen werden, deren Ziel es ist, mögliches Wasser aus den Lungen zu entfernen. Diese Maßnahmen verzögern nur die notwendigen Wiederbelebungsmaßnahmen.

Welche bleibenden Schäden drohen einem Kind, das nach dem Ertrinken reanimiert wurde?

Dr. Dresbach: Die Gefahr bei Badeunfällen ist die Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff. Je später Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden, desto ausgeprägter ist die Schädigung des Gehirns. Mögliche Folgen sind schwere Behinderung bis hin zum Versterben des Kindes. Das Überleben und der neurologische Behandlungserfolg nach einem Ertrinkungsunfall sind auch entscheidend abhängig von den Erstmaßnahmen am Unfallort. Hier zählt jede Minute. Eltern sollten die Wiederbelebungsmaßnahmen bei Kind beherrschen, um im Notfall die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes überbrücken zu können. Jeder kann Leben retten – vor allem das seiner Kinder!

Pressemitteilung Universitätsklinikum Bonn

Dr. Till Dresbach vom Universitätsklinikum Bonn und die Bademeisterin Sabrina Pilger üben Wiederbelebung an einem Dummy im Bonner Melbbad. Foto: Universitätsklinikum Bonn/Alessandro Winkler

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