Allgemeine Berichte | 07.02.2025

Für den Vogelschutz:

Bäume und Hecken bis Ende Februar zurückschneiden

Kreis Ahrweiler. Wer Bäume und Sträucher fällen beziehungsweise roden oder andere Gehölze und Hecken beseitigen oder massiv zurückschneiden möchte, sollte dies jetzt umsetzen. Denn die Arbeiten müssen bis zum 28. Februar 2025 abgeschlossen sein. Eine Verlängerung der Frist durch die Untere Naturschutzbehörde, beispielsweise wegen der Witterungsverhältnisse oder des Vegetationsstandes, ist nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) nicht möglich. Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin.

Das Bundesnaturschutzgesetz legt eine geschützte Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. März bis 30. September fest. Diese dient dem Schutz und Erhalt von Lebens-, Brut- und Niststätten wild lebender Tiere, insbesondere von Vögeln, und damit dem Artenschutz. Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode ist außerhalb von Ortslagen beispielsweise das Freischneiden von Wirtschaftswegen oder Straßenraumprofilen sowie innerorts insbesondere der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern bis auf die jährlichen Zuwächse nicht zulässig. Ausnahmen regelt der Paragraph 39 BNatSchG.

Das Rückschnittverbot gilt nicht für Bäume im Wald oder auf gärtnerisch genutzten Flächen. Hierzu zählen auch private Hausgärten. Allerdings kann auch in diesen Fällen aufgrund der artenschutzrechtlichen Vorgaben die Beseitigung oder der Rückschnitt eines Baumes verboten sein, beispielsweise wenn sich darin Spechthöhlen oder Nester baumbrütender Vogelarten befinden. Auch die Beseitigung von bedeutenden Landschaftsbestandteilen, wie Feldgehölze, Alleen oder Hecken, können einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen oder nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Rhein-Ahr-Eifel“ verboten sein, sodass eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Kreisverwaltung empfiehlt in solchen und unklaren Fällen, mit der Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufzunehmen.

In jedem Fall ist vor Beginn der Arbeiten eine sorgfältige Sichtprüfung der Gehölze auf Nester sowie Baumhöhlen und -spalten zum Schutz von Vögeln, Fledermäusen und anderen Baumbewohnern, wie Haselmaus oder Steinmarder, vorzunehmen. Ergeben sich daraus keine Hinweise auf aktuell bewohnte Lebensstätten, können die Schnitt- und Rodungsarbeiten durchgeführt werden. Im Zweifelsfall ist gegebenenfalls ein Sachverständiger hinzuzuziehen.

Weitere Informationen erteilen Cora Blechen, Telefon 02641 / 975-233, E-Mail Cora.Blechen@kreis-ahrweiler.de oder Monika Peters, Telefon 02641 / 975-442, E-Mail Monika.Peters@kreis-ahrweiler.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Georg Ceres: Dagegen wäre nichts zu sagen, wenn sich diese Arena selbst finanzieren würde. Aber leider wird sicherlich die Sparkasse auch Geld ihrer Kunden reinstecken, und stattdessen keine anständigen Zinsen zahlen.
  • Sonja.R: zu der Bahn will ich nichts sagen, es wurde schon alles gesagt. Nur der Punkt ist, es ist immer noch eine Baustelle, kommt da jemand mal vorbei und schaut sich das mal an???
  • H. Schüller: Offenbar können Sie nicht lesen: "Wir freuen uns, dass unser Einsatz für die Bäume im Ausschuss und im Stadtrat erfolgreich war und die Planungen angepasst werden sollen, damit die Bäume erhalten bleiben...
  • Boomerang : Blablabla. Und wenn der Radweg fertig ist sind die Bäume weg. Genau wie in der Südallee sind dann plötzlich alle Bäume krank. Die Pflege und der Erhalt kostet Geld,und das steckt man lieber in Radwege...
Dauerauftrag 2025
Stadt Linz
Weihnachtsmarkt Nickenich
Vereinbarter Test-Sonderpreis
Nikolausmarkt in Ehrenbreitstein
Themenseite Late night shopping KW 47
Imagewerbung
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0503#
WIR SUCHEN IN VOLLZEIT Facharbeiter:in für Qualitätssicherung
Empfohlene Artikel

Neuwied. Die Stadtwerke Neuwied (SWN) haben ihren Sponsoringvertrag mit dem Neuwieder Zoo um weitere drei Jahre verlängert. Damit bleibt der Energieversorger Hauptsponsor einer der wichtigsten Attraktionen der Stadt.

Weiterlesen

Remagen. Über eine Kooperation von Leben und Älterwerden in Remagen mitgestalten, dem Caritasverband Ahrweiler und dem Caritasverband Rhein-Erft-Kreis besteht die Möglichkeit, an Seniorenfahrten innerhalb Deutschlands teilzunehmen.

Weiterlesen

Weitere Artikel

78-Jähriger überfuhr Verkehrsinsel und kollidierte mit Auto

Unfall auf der B484: War Sekundenschlaf die Ursache?

Siegburg. Am Donnerstag (20. November) wurde die Polizei gegen 12.15 Uhr zur Bundesstraße 484 (B484) zwischen Siegburg und Lohmar gerufen, weil es an der Ampelanlage zur Auffahrt der A3 zu einem Verkehrsunfall gekommen war.

Weiterlesen

Recht und Steuern
Recht und Steuern
Dauerauftrag 2025
Daueranzeige
Gesucht wird eine ZMF
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Nikolausmarkt Oberbreisig
Nikolausmarkt in Oberbreisig
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Katharinenmarkt Polch
Katharinenmarkt Polch
Weihnachtsmarkt Nickenich
Kennziffer 139/2025
Black im Blick
Black im Blick
Zerspanungsmechaniker
Kaufmännischer Leiter / Assistenz Geschäftsführung