Allgemeine Berichte | 08.05.2019

Das Jugendamt informiert!

Bedarfsanmeldesystem für das Kindergartenjahr 2020/2021

Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Rheinbach

Rheinbach. Viele Eltern im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Rheinbach haben die Anmeldung ihres Kindes, in einer oder mehreren Kindertageseinrichtungen, für das Kindergartenjahr 2020/21 bereits vorgenommen oder tun dies in Kürze.

Um das Betreuungsangebot an den Bedarfen der Familien auszurichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege zu entsprechen, hat nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) eine entsprechende Meldung durch die Eltern an das örtliche Jugendamt zu erfolgen.

Damit dies gewährleistet werden kann, werden die Eltern der Rheinbacher Kinder gebeten, eine „Bedarfsmeldung für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen 2020/21“ auszufüllen und damit ihren Betreuungsbedarf beim Jugendamt anzumelden. Dies soll bis zum 01.12.2019 geschehen, damit vorausschauend geplant werden kann.

Auf der Bedarfsmeldung sollen die Wunscheinrichtung und ein zweit- und drittrangiger Wunsch angegeben werden. Um sich über die Wunscheinrichtung zur informieren, ist es unbedingt erforderlich, zeitnah Kontakt mit den Tageseinrichtungen, die für die Betreuung in Frage kommen, aufzunehmen und das Kind in den gewünschten Einrichtungen persönlich anzumelden. Der Bedarfsmeldebogen sowie eine Liste der Einrichtungen, die jeweilige Gruppen- und Altersstrukturen und die Öffnungszeiten, sowie deren Kontaktdaten können über die städtische Internetseite (http://www.rheinbach.de/cms121/bfjs/kitas_familienzentren/) aufgerufen werden. Er ist ebenfalls in den Rheinbacher Kindertagesstätten, im Rathaus und im Jugendamt erhältlich.

Über Informationsveranstaltungen in den Kindertageseinrichtungen informiert der im Internet veröffentlichte Terminplaner.

Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt weiterhin durch die Träger der Kindertageseinrichtungen. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz richtet sich an das für den Wohnort der Eltern zuständige Jugendamt.

Auch wenn ein Kind bereits in einer Tageseinrichtung für das Kindergartenjahr 2020/2021 angemeldet ist, ist eine Bedarfsmeldung der Eltern erforderlich und beim Jugendamt abzugeben!

Weitere Informationen sind erhältlich von den Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Rheinbach, Tel. (0 22 26) 917-231, -452 oder -611.

Pressemitteilung der

Stadt Rheinbach

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