Allgemeine Berichte | 14.12.2022

SGD Nord gibt Hinweise zum Einsatz von Flüssiggas

Beim Griff zu Flüssiggas für Heizstrahler & Co auf Sicherheit achten

Symbolbild. Foto: © SGD Nord

Koblenz. In vielen Haushalten und Gewerbeeinrichtungen finden sich gasbetriebene Geräte zum Heizen, Kochen, Grillen oder zur sonstigen Verwendungen. Der Einsatz von Flüssiggas ist dank seiner guten Verfügbar- und Unabhängigkeit von den Gasnetzen sehr beliebt. Der Markt bietet daher in diesem Bereich ein großes Angebot, bei dem es schwer fällt, den Überblick zu behalten. Das Gas in den Flüssiggasflaschen enthält Propan, Butan, aber auch andere Stoffe und ist leicht entzündbar. Egal, ob im Privathaushalt oder bei der gewerblichen Nutzung: Durch die falsche Handhabung oder falschem Anschluss der Geräte an die Flüssiggasbehälter kommt es immer wieder zu Unfällen mit schwerwiegenden Folgen, wie Verbrennungen oder Explosionen.

Deshalb ist es wichtig, immer wieder drauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei Geräten mit angeschlossener Flüssiggasflasche bzw. Gaskartusche auch um potentielle Gefahrenquellen handelt. Insbesondere für Gewerbetreibende bestehen höhere Anforderungen an die technische Ausrüstung. Nähere Informationen gibt es unter: https://s.rlp.de/6Vh9u

Aber auch beim Einsatz in privaten Bereichen ist es wichtig darauf zu achten, dass die Leitungen in einwandfreiem Zustand, also nicht porös, sind und das Ablaufdatum eingesetzter Druckminderer nicht überschritten ist.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ist im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständig für die Marktüberwachung. Deshalb rät sie, beim Benutzen darauf zu achten, dass grundlegende Sicherheitsanforderungen an den Geräten und deren Ausrüstungsteilen, entsprechend der EG-Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen, vorhanden sind. Weitere Vorschriften dienen den Anforderungen an die Lagerung von Flüssiggas und dem Betrieb von Gasgeräten. Diese müssen im gewerblichen Bereich regelmäßig gewartet und geprüft werden. Die Beschäftigten, die diese Anlagen bedienen, müssen zudem unterwiesen sein. Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden und ist schriftlich zu dokumentieren.

Vor dem Anschalten von Terrassenheizstrahler daran denken, dass sie aus Sicht des Klimaschutzes mehr als kritisch zu bewerten sind. Sowohl mit Propangas betriebene als auch elektrische Terrassenheizstrahler verursachen einen hohen CO2-Ausstoß. Angemessene Kleidung erzielt meist die gleiche Wirkung.

Pressemitteilung SGD Nord

Symbolbild. Foto: © SGD Nord

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