Ratssitzung in Bell
Beller Gemeinderat fordert erneut Instandsetzung der L 82
Mittelfristiger Betriebsplan für den Gemeindewald Bell vorgestellt
Bell. ,,Es lässt sich keine dauerhafte Forstwirtschaft denken und erwarten, wenn die Holzabgabe aus den Wäldern nicht auf Nachhaltigkeit berechnet ist. Jede weise Forstdirektion muss daher die Waldungen des Staates ohne Zeitverlust so hoch wie möglich taxieren lassen und gleichzeitig so nutzen, dass die Nachkommenschaft mindestens ebenso viele Vorteile daraus ziehen kann, wie die aktuelle Generation.“ Dieses Zitat aus dem von Ludwig Hartig im Jahre 1804 veröffentlichten Buch „Anweisung zur Taxation und Beschreibung der Forste“ gilt auch heute noch als Prinzip der Nachhaltigkeit für die Holznutzungen, wie auch für die Schutz- und Erholungsleistungen der Wälder.
Die mittelfristige Betriebsplanung ist die regelmäßig wiederkehrende Inventur der Wälder und eine darauf aufbauende Betriebsplanung für die kommenden zehn Jahre. Seit Beginn der geregelten Forstwirtschaft im 18. Jahrhundert wird der Zustand der Wälder erhoben und deren künftige Entwicklung geplant. Diese mittelfristige Betriebsplanung, traditionell als „Forsteinrichtung“ bezeichnet, wird von Spezialisten, den Forsteinrichterinnen und Forsteinrichtern durchgeführt. Dies können staatliche Forsteinrichter, aber auch private Sachverständige sein. Aufgabe der Forsteinrichtung ist, sicherzustellen, dass die vielfältigen Leistungen und Wirkungen des Waldes dauernd und optimal zum Nutzen der heutigen Gesellschaft und der künftigen Generationen zur Verfügung stehen.
Mittelfristiger Betriebsplan für den Gemeindewald Bell
In der Sitzung des Gemeinderates Bell am Montag, dem 21. November stellte Volker Hanns von der Zentralstelle der Forstverwaltung (Landesforsten Rheinland-Pfalz) in einer sehr übersichtlich gestalteten Powerpoint-Präsentation den durch das Forstamt Ahrweiler erstellten mittelfristigen Betriebsplan für den Gemeindewald Bell vor. Diese dienen mit ihren Inventurdaten - Baumarten, Vorräte, Zuwächse, etc.- und Planungsansätzen - Hiebsatz, Bestandspflege, Verjüngung, etc. - als Leitlinie für die kommenden zehn Jahre in Bezug auf Nachhaltigkeit und Umweltvorsorge im Gemeindewald. Der Gemeinderat stimmte den Ausführungen von Volker Hanns ebenso einstimmig zu, wie dem anschließend von Revierförster Wolfgang Datzert erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2017. Dieser weist im Ansatz einen Fehlbetrag in Höhe von 5.680,00 Euro aus. Dem Ertrag von 33.120,00 Euro, Holzverkauf, Wildabwehrmittel und Nebennutzungen, steht ein Aufwand, Betriebskosten, Löhne, Unternehmereinsatz Forstwirtschaft, etc., von insgesamt 38.800,00 Euro gegenüber. Weiterhin beschloss der Gemeinderat einstimmig die Preis-Erhöhung von Laubhart-Brennholz auf nunmehr 50,00 Euro / lfm, vorher 48,00 Euro /lfm.
Mit drei Enthaltungen stimmte der Rat dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem Eigenbetrieb Wasser und Abwasser der Verbandsgemeinde Mendig für die Herstellung der Erschließungsanlagen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Gewerbegebiet Bell „Am Friedhof“ zu. Ortsbürgermeister Merkler wurde ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Sodann erläuterte der CDU-Fraktionsvorsitzende Erich Schlich einen Antrag der CDU, in dem eine unverzügliche Instandsetzung des „nicht mehr zu verantwortenden Straßenzustands der L82 in der Ortslage Bell sowie vom Ortsausgang bis zur A61“ gefordert wird. Weiter heißt es in dem Antrag: „Wir können unseren Bürgern und Gästen nicht mehr zumuten, eine solche, mit Schlaglöchern übersäte Straße weiterhin zu nutzen.“
Unzumutbare Straßensituation
Der Rat votierte einstimmig dafür, dass der Landesbetrieb Mobilität (LBM) kurzfristig handeln und die Straße von Bell in Richtung Wehr bis zur Auffahrt auf die A 61 umgehend instand setzen müsse. Der für die Autofahrer mitunter gefährliche Straßenzustand war bereits mehrfach Thema im Gemeinderat von Bell. Auch Ortsbürgermeister Bernd Merkler hatte in der Vergangenheit immer wieder an die Behörden appelliert, den erbärmlichen Zustand der L82 zu ändern. Leider fand auch er bis heute bei den Verantwortlichen kein Gehör. Abschließend teilte Merkler mit, dass für das dritte Quartal 2016 ein erheblicher Einbruch, 13,5 Prozent, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer zu verzeichnen sei. Im Beller Haushaltsplan 2016 wurden die Zahlen der Novemberschätzung aus 2015 berücksichtigt. Nunmehr wird mit Mindereinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz in Höhe von ca. 73.000,00 Euro gerechnet. Der schmerzhafte Einbruch für die Gemeinden in Rheinland-Pfalz entstand dadurch, dass die einbehaltene Lohn-, bzw. Einkommensteuer zunächst an das Bundesland des Firmensitzes gezahlt wird. Sie steht jedoch dem Bundesland zu, in dem der Arbeitnehmer wohnt. Die Verschiebungen zu Lasten von Rheinland-Pfalz entstanden offensichtlich durch den Wechsel von Wohn- und/oder Firmensitzen. Nach einem entsprechenden Einwohnerschlüssel erhalten die rheinland-pfälzischen Gemeinden deshalb nun weniger Geld. FRE
Volker Hanns von der Zentralstelle der Forstverwaltung stellte eine für jeden gut verständliche Powerpoint-Übersicht vor.
