Informationsveranstaltungen in Wachtberg
Beratung zu vorschulischen Fördermaßnahmen
Am 8. April in Villip und am 9. April in Niederbachem
Wachtberg. Die Gemeinde Wachtberg als Schulträger lädt alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden, gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen zu einer Informationsveranstaltung ein.
Betroffen hiervon sind alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 geboren sind. Grundlage ist § 36 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG). Ziel der Informationsveranstaltung ist es, über vorschulische Fördermaßnahmen zu beraten.
Im April finden noch folgende Veranstaltungen statt: für die Kindergartenbezirke Holzem, Villip, Villiprott und Pech am Montag, 8. April, 20 Uhr im Familienzentrum „Drachenfelser Ländchen“, Zwischen den Hüllen 1-9 in Wachtberg-Villip; für die Kindergartenbezirke Niederbachem, Kürrighoven und Oberbachem am Dienstag, 9. April, 20 Uhr in der GGS „Drachenfelsschule“, Langenbergsweg 2 in Niederbachem.
Bei Fragen stehen Silvia Klemmer, Tel. (02 28) 95 44 175 oder Sabine Radermacher, Tel. (02 2 8) 95 44 188, gerne zur Verfügung.
Pressemitteilung der
Gemeinde Wachtberg
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Teilweise wurde Wände aus Häusern gerissen
20.08.: Westerwald: Massive Beschädigungen nach Unwetter
Westerwald. Das am Mittwochabend über das Dienstgebiet des Polizeipräsidiums Koblenz hinweggezogene schwere Unwetter insbesondere in weiten Teilen des Westerwaldkreises teilweise erhebliche Schäden verursacht hat.
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Mayen. Im Stadtgebiet Mayen kam es infolge des Unwetters am 19.08. zu zahlreichen Einsätzen. Unter anderem stürzten Bäume auf Pkw, Gehwege und Stromleitungen. Einsatzkräfte waren an mehreren Stellen mit der Beseitigung der Schäden und der Absicherung von Gefahrenstellen beschäftigt. BA
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Von beschädigten Dächern, Fassaden und Bäumen können weiterhin Gefahren ausgehen
19.08.: Schweres Unwetter in Teilen des Westerwalds verursacht drastische Gebäudeschäden
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