Bescheide wiederkehrender Ausbaubeitrag
für Verkehrsanlagen 2025 in der Gemeinde Bell
Sehr geehrte Grundstückseigentümerin, sehr geehrter Grundstückseigentümer,
in den nächsten Tagen werden die Bescheide zur Festsetzung des wiederkehrenden Beitrages für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Gemeinde Bell für das Jahr 2025 zugestellt.
Mit diesen Bescheiden erfolgt die Abrechnung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge für das Jahr 2025. Abgerechnet werden alle im Rahmen der Herstellung und des Ausbaues von Verkehrsanlagen (öffentliche Straßen, Wege und Plätze) entstandenen Investitionsaufwendungen. Dies sind die im Jahr 2025 angefallenen Kosten der Maßnahme Ausbau der Straße „In den Forstwiesen“.
Gleichzeitig wird mit diesen Bescheiden eine Vorausleistung für das Jahr 2026 festgesetzt. Dieser Vorausleistungsberechnung liegen die voraussichtlich im Jahr 2026 anfallenden Kosten der Maßnahme Ausbau der Straße „In den Forstwiesen“ zugrunde. Die Spitzabrechnung erfolgt im Jahr 2027.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 02652/9800-45 (Herr Knechtges) während der Dienststunden und sonst nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.Ortsgemeinde Bell
Ortsbürgermeister Stefan Zepp
Fachbereich Bauwesen und Wasser/Abwasser
der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig