Allgemeine Berichte | 08.07.2022

SGD Nord ebnet den Weg

Besserer Schutz bei Starkregenereignissen in Leubsdorf

Der Bau einer zusätzlichen Hochwasserentlastung ist erforderlich, damit der Damm bei extremen Hochwasserereignissen nicht überspült und aufgeweicht wird.  Foto: SGD Nord

Leubsdorf. Das Hochwasserrückhaltebecken Leubsdorf schützt die unterhalb liegende Ortsgemeinde vor Überflutungen, indem es bei starken Niederschlägen das zuströmende Wasser des Leubsdorfer Baches, welcher durch das Becken hindurchgeleitet wird, in seinem Speicherraum zurückhält. Doch die Experten der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord stellten bei einer regelmäßig stattfindenden Überprüfung fest, dass das in den frühen 1970ern errichtete technische Bauwerk zur Hochwasserentlastung den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr gerecht wird.

„Damit hieraus keine Gefahr für die Menschen in diesem Einzugsgebiet erwächst, haben wir als zuständige Obere Wasserbehörde nun der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein eine Genehmigung für die Sanierung des Hochwasserrückhaltebeckens erteilt“, erklärt SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis. Seitens des Landes Rheinland-Pfalz wurde eine Förderung der erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zugesichert. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen.

Um den heutigen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, wird derzeit ein weiteres Bauwerk mit einem Entlastungskanal errichtet. Dieser leitet das Wasser unterhalb des Bauwerkes wieder in den Leubsdorfer Bach ein. Zusätzlich wird das Rückhaltevolumen des Beckens durch Abgrabungen vergrößert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Überlaufen des Dammbauwerkes bei extremen Hochwasserereignissen zu verhindern, um die Ortsgemeinde Leubsdorf vor unkontrolliert hineinströmenden Wassermassen und daraus resultierenden Überflutungen zu schützen.

Pressemitteilung SGD Nord

Der Bau einer zusätzlichen Hochwasserentlastung ist erforderlich, damit der Damm bei extremen Hochwasserereignissen nicht überspült und aufgeweicht wird. Foto: SGD Nord

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