Betreuungsvereine informierten in Bad Neuenahr-
Bad Neuenahr. 48 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen diesen Herbst zur Informationsveranstaltung „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“ ins Evangelischen Gemeindehauses von Bad Neuenahr-Ahrweiler. Eingeladen hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. Mit den Referenten Ralf Waldecker, Mitglied des Ethik-Komitees Marienhaus Klinikum, Rechtsanwalt David Schnöger sowie Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM und Pädagoge Martin See vom Evangelischen Betreuungsverein war es ein spannender Abend, ging es doch um das Thema Patientenverfügung und damit verbunden um die Behandlung Sterbender aus ethischer und juristischer Sicht. So regelt eine Patientenverfügung, welche medizinische Behandlung man im Notfall noch wünscht, ist man sterbenskrank oder liegt im Sterben. Soll dann z.B. noch eine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr erfolgen? Welche Regelungen wünsche ich für die Schmerzbehandlung? Und sollen in einer palliativen Situation noch Wiederbelebungsmaßnahmen erfolgen? Ein großer Fragenkomplex, dem sich die Referenten widmeten.
Rechtsanwalt David Schnöger erläuterte die einer Patientenverfügung zugrundeliegenden rechtlichen Grundlagen und verwies auf das Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2016, wonach eine Patientenverfügung „so konkret wie möglich“ verfasst sein sollte. Demnach ist es notwendig, konkrete Krankheitssituationen und Behandlungswünsche zu benennen, für die die Patientenverfügung gelten soll. Auf genaue Formulierungen wiesen im Anschluss auch Martin See und Ralph Seeger hin, als sie praktische Tipps zur Erstellung und zu den Inhalten einer Patientenverfügung gaben.
Spannend war es auch für die Zuhörer, von Ralf Waldecker mehr über seine Tätigkeit im Ethik-Komitee des Marienhaus Klinikums zu erfahren und wie sich das Thema Patientenverfügung aus seiner Sicht darstellt. Liegt keine schriftliche Patientenverfügung vor, gilt es, etwa bei Bewusstlosigkeit, den „mutmaßlichen Willen des Patienten“ zu ermitteln. Ebenso kann eine Behandlung zu ethischen Problemen und ethischen Konflikten führen, sodass eine ethische Fallbesprechung angesagt ist, wenn z.B. Werte des Patienten, seiner Angehörigen oder der an der Behandlung Beteiligten bedroht sind.
Ebenso thematisierte Rechtsanwalt David Schnöger das neue rheinlandpfälzische Bestattungsgesetz und die damit verbundenen tiefgreifenden Änderungen aus juristischer Sicht.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dankten den Referenten für diese informative, gut verständliche und auch sehr umfangreiche Informationsveranstaltung, die, so eine Teilnehmerin, „lehrreich wichtige Grundlagen vermittelte.“
