Große Mengen an Grünschnitt illegal an der Kreisgrenze im Wald entsorgt
Bisher geduldeter Astplatz wird dauerhaft geschlossen
Niederwambach. Als ob der Wald in der Gemarkung Niederwambach und Umgebung durch die Dürre und den Borkenkäferbefall der vergangenen Jahre nicht schon genug gelitten hätte. Der Gemeindewald dient vielen Menschen als Naherholungsziel, einigen aber leider auch als Müllkippe. Immer wieder findet Revierförsterin Cornelia Fronk Dinge, die in den Wäldern nichts zu suchen haben. In jüngster Zeit sind es große Mengen an Grünschnitt.
Jahrzehntelang gab es in dem Wald der Ortsgemeinde Niederwambach einen geduldeten Astplatz. Es gab dort kaum Probleme, da sich jeder Nutzer an die Regeln gehalten hat.
Seit Beginn der Corona-Pandemie scheinen jedoch mehr Menschen Zeit für ihre Gartenpflege zu haben und wissen anschließend nicht, wohin mit dem Grünabfall. Der wird dann gedankenlos in den Wald gefahren, vermutet Ortsbürgermeister Achim Ramseyer. Und wenn der Weg zum Astplatz nicht mit handelsüblichen PKW befahren werden kann, wird der Grünschnitt mal schnell neben oder direkt auf dem Zufahrtsweg abgeladen.
Die Gartenbesitzer entsorgen sie dort im Glauben, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich ja um natürlich abbaubares Material handelt. Was nach öffentlicher Kompostierung klingt, ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Entsorgung ist illegal, und das aus gutem Grund: Grünschnitt, Gras und Laub gelten als Abfall und dürfen nicht in den Wald gekippt werden. Es drohen sogar hohe Bußgelder.
Aktuell sind es so große Mengen an Büschen und Blaufichten samt Wurzeln, dass Ortsbürgermeister Ramseyer und Revierförsterin Fronk davon ausgehen, dass diese mit einem großen PKW-Anhänger, wenn nicht sogar mit einem Traktor oder LKW in den Wald gebracht wurden. Aufgrund des Volumens besteht der Verdacht, dass der Müll dort gewerblich entsorgt wurde. Der Verursacher hat damit nicht nur gegen das Abfallbeseitigungsgesetz verstoßen.
Illegal entsorgter Grünabfall, Erdaushub und Unkraut wirkt sich sogar negativ auf die Umwelt aus. Deshalb wird es auch teuer geahndet. Es fallen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro an.
Illegale Grünmüll-Deponien in Wäldern oder auf abgelegenen Feldwegen müssen fachgerecht entsorgt werden, was nicht nur aufwendig ist, sondern auch viel (Steuer-)Geld kostet. Wenn dies nicht geschieht, können die Gartenabfälle nicht nur das empfindliche Öko-System des Waldes stören, sondern auch Böden schädigen, da sie den Nährstoffhaushalt vor Ort verändern.
Der Wald ist eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. Mit den Gartenabfällen landen mehr Nährstoffe im Wald und das sensible Gleichgewicht gerät durcheinander. Als Folge vermehren sich stickstoffliebende Pflanzen, wie die Brennnessel oder Brombeersträucher und verdrängen die standorttypischen speziell angepassten Arten wie Veilchen oder viele Wiesenblumen. Wo sich Gras- und Strauchschnitt am Waldrand türmen, ersticken sie die anderen Pflanzen und die verrottenden Gartenabfälle belasten Boden und das Grundwasser. Zusätzlich werden Pflanzen in den Wald gebracht, die dort nichts zu suchen haben. Im aktuellen Fall wächst im Bereich der illegalen Ablagerung der japanische Staudenknöterich – ein gefährlicher Neophyt, der alle heimischen Baum- und Pflanzenarten verdrängt. Eine Bekämpfung des Staudenknöterichs ist nur mit der chemischen Giftkeule oder sehr tiefem Erdaushub und Verbrennen der Pflanzenreste möglich!
Dabei wäre der Weg zur Abfallentsorgungsanlage in Linkenbach nicht weit gewesen. Dort können Büsche und Bäume samt Wurzeln entsorgt werden. Bis zu fünf Kubikmeter Laub, Gras- und Strauchschnitt aus Haushalten werden darüber hinaus über den Entsorgungsscheck an speziellen Terminen kostenlos am Grundstück abgeholt.
Der bisher geduldete Astplatz in Niederwambach-Breibach wurde aufgrund der aktuellen Massenentsorgung geschlossen. Darüber sind die Einwohner zurecht sauer. „Und ich bin sprachlos ob der kriminellen Energie des Umweltfrevlers“, so Ortsbürgermeister Ramseyer. „Irgendwo in der Region sind in den letzten Wochen jede Menge Blaufichten entfernt worden, das muss doch aufgefallen sein. Zumal die Wurzeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch einen Bagger ausgegraben wurden.“
Mitteilungen, die vertraulich behandelt werden, bitte an das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach unter Tel. (0 26 84) 8 58 – 2 00 oder 2 01 oder die Polizeiinspektion Altenkirchen unter Tel. (0 26 81) 9 46 -0.
Pressemitteilung der
VG Puderbach
