Allgemeine Berichte | 26.08.2022

Von Gemüse-Bewässerung und Verzehr von Fischen aus diesen Gewässern wird abgeraten

Blaualgen-Höchstwerte an der Mosel

Hitzestabile Cyanotoxine können von Pflanzen und Fischen aufgenommen werden

Blaualgen-Höchstwerte an der Mosel

Region. Die Konzentration von Blaualgen-Chlorophyll A ist aktuell im mittleren und unteren Bereich der Mosel so hoch wie zuvor noch nie gemessen. Das haben Untersuchungen des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) und der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ergeben. Der für ein Badeverbot an Badegewässern maßgebliche Grenzwert von 75 Mikrogramm pro Liter wird teilweise um das Zweifache überschritten. Das LfU rät daher dringend dazu, Gewässer- und Uferbereiche mit deutlich grüner Färbung zu meiden und mit Wasser in Kontakt zu kommen. Das Wasser sollte keinesfalls getrunken oder verschluckt werden. Auch Hunde oder Pferde sind vom Gewässer fernzuhalten. Auf das Schwimmen und andere sportliche Betätigungen mit engem Kontakt zum Moselwasser sind zu verzichten.

Konkret wurden folgende Werte gemessen

Koblenz-Güls: 134 µg/l (Messwert BfG).

Fankel: 153,4 µg/l (Messwerte LfU).

Wintrich: 41,5 µg/l (Messwerte LfU).

Staustufe Zeltingen-Rachtig: 90,6 µg/l (Messwerte LfU).

Staustufe Enkirch-Trarbach: 97,9 µg/l (Messwerte LfU).

Warnhinweise an Freizeit- und Badegewässern erfolgen bereits ab einem Schwellenwert von 15 µg pro Liter. Das LfU weist jedoch darauf hin, dass die Mosel wie alle Fließgewässer in Rheinland-Pfalz kein Badegewässer ist. Baden in Fließgewässern birgt grundsätzlich vielfältige Gefahren, sei es durch die Strömungen und den Schiffsverkehr. Auch wird z. B. nur in offiziellen Badegewässern die Keimbelastung durch die jeweiligen Gesundheitsämter überwacht.

Die sogenannten Blaualgen bilden insbesondere in langsam fließenden Bereichen grüne Schlieren oder schwimmende, grüne Teppiche. Wissenschaftlich handelt es sich bei „Blaualgenblüten“ um eine Massenvermehrung von Cyanobakterien. Blaualgen können Giftstoffe (Cyanotoxine) ins Wasser absondern. Kommen diese mit den Schleimhäuten in Berührung, kann es bei empfindlichen Personen zu Reizungen, Bindehautentzündungen der Augen oder Quaddeln auf der Haut kommen. Grundsätzlich ist es nicht verboten in Gewässern mit „Blaualgenbelastung“ Wassersport zu betreiben. Mit zunehmender Blaualgenkonzentration steigen jedoch die gesundheitlichen Risiken bei sportlicher Aktivität mit Wasserkontakt oder durch versehentliches Verschlucken von Wasser. Um Hautreizungen zu vermeiden, sollte man bei Wasserkontakt nach der sportlichen Betätigung duschen oder betroffene Hautpartien abspülen.

Es wird vorsorglich davon abgeraten, das Wasser zu Zeiten der Blaualgenblüte zur Bewässerung oder Beregnung von Gemüse zu verwenden, da die Cyanotoxine von Pflanzen aufgenommen werden können. Ebenso wird von einem Verzehr von Fischen aus diesen Gewässern zu Zeiten der Blaualgenblüte abgeraten, da Fische die Cyanotoxine aufnehmen und akkumulieren können. Cyanotoxine sind hitzestabil und werden auch bei der Garung nicht sicher zerstört.

Weitere Informationen – auch zum Vorkommen von Blaualgen in Stehgewässern/Badegewässern – sind in einer FAQ abrufbar: https://lfu.rlp.de/fileadmin/lfu/Startseitenbeitraege/2022/Blaualgen_Mosel/FAQs_Blaualgen_2020.pdf.

Pressemitteilung des

Ministeriums für Klimaschutz,

Umwelt, Energie und Mobilität

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