Ausnahmegenehmigung für ökologischen Vorrangflächen
Brachliegende Ackerflächen dürfen genutzt werden
Kreis Cochem-Zell. Das Landwirtschaftsministerium hat genehmigt, brachliegende Ackerflächen ab dem 16. Juli 2018 unter anderem im Bereich der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Daun und den Verbandsgemeinden Mayen-Land, Kaisersesch und Ulmen zur Beweidung mit Tieren zu nutzen oder für die Futtergewinnung zu mähen.
Damit reagiert das Ministerium auf die starke Beeinträchtigung von Dauergrünlandflächen durch die ergiebigen Niederschläge in bestimmten Regionen von Rheinland-Pfalz.
Bei den brachliegenden Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzungscode 062) handelt es sich um ökologische Vorrangflächen, zu deren Bereitstellung Landwirte im Rahmen des Greening bei der Bean-tragung der Direktzahlungen verpflichtet sind.
Weitere Auskünfte zu der Ausnahmeregelung gibt die Kreisverwaltung Cochem-Zell unter Agrarförde-rung@cochem-Zell.de oder telefonisch unter Tel.: (0 26 71) 6 11 72.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Cochem-Zell
