Allgemeine Berichte | 24.08.2020

Handwerksbetriebe können bis 15. Oktober Geld für mehr Sicherheit beantragen

Bund-Förderung für Abbiegeassistenten an Lkw

Koblenz. Der Fahrradverkehr in den Innenstädten nimmt zu, der motorisierte Straßenverkehr kaum ab, die Verkehrsdichte und das Unfallrisiko steigen. Gerade in den letzten Jahren werden sogenannte „Abbiegeassistenten“, die bei Nutzfahrzeugen zur Vermeidung von schweren Unfällen beim Rechtsabbiegen beitragen sollen, verstärkt diskutiert. Dabei geht es um die Einsichtnahme des sogenannten „toten Winkels“: Auf der rechten Lkw-Fahrzeugseite montierte Spiegel geben dem Fahrer keine vollständige Übersicht zum Verkehrsgeschehen. Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern – insbesondere mit Fahrradfahrern neben dem Lkw – können die Folge sein.

Auch wenn in Zukunft neue Lkw-Fahrzeugtypen ab Werk mit Abbiegeassistenten ausgestattet werden, bleibt die Flotte der heute eingesetzten Nutzfahrzeuge ohne „drittes Auge“ ein Thema. Vorgaben zur Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen (abgesehen von bestimmten Lang-Lkw) gibt es bislang nicht. Einzelne Kommunen diskutieren Einschränkungen für Lkw ohne Abbiegeassistenten bei Einfahrten in Innenstädte. Aus Sicht des Handwerks ist angesichts des umfangreichen Nutzfahrzeugfuhrparks der Betriebe die Beobachtung dieser Diskussion von großem Interesse. Doch unabhängig von der Debatte über zukünftige Verpflichtungen zum Einbau von Assistenzsystemen gibt es bereits heute die Möglichkeit zum freiwilligen Einbau. Handwerksunternehmen können prüfen, ob das unter Berücksichtigung bestehender Förderprogramme Sinn macht, um das Engagement zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei innerörtlichen Fahrten zu dokumentieren. Es gibt aktuell zwei Förderprogramme für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen („AAS“) für die Förderperiode 2020. Im Förderprogramm „AAS“ werden Fördermittel in Höhe von 10 Mio. Euro durch das Bundesverkehrsministerium zur Verfügung gestellt. Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Einzelmaßnahme. Förderfähig sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Das Verfahren wird über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) abgewickelt. Anträge hierfür können bis zum 15. Oktober 2020 gestellt werden. Außerdem weist die HwK auf das „De-Minimis-Förderprogram“ des BAG für Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen hin. Auch wenn dieses Programm im Schwerpunkt auf die Unterstützung des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen ausgerichtet ist, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Handwerksunternehmen davon partizipieren. Weitere Informationen gibt der HwK-Beauftragte für Innovation und Technologie (gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages), Rolf Müller, Tel.: 0261/ 398-252, rolf.mueller@hwk-koblenz.de.

Pressemitteilung

HWK Koblenz

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