Caritas Zentrum in Mendig informiert Angehörige über gesetzliche Veränderungen
Bundesteilhabegesetz im Blickpunkt
Mendig. Mit dem Bundesteilhabegesetz „BTHG“, das bis zum 1. Januar 2023 stufenweise in Kraft tritt, soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung verbessert werden. Die damit einhergehenden Veränderungen in der Leistungserbringung für Menschen mit Behinderung betreffen auch wesentlich die Leistungen des Caritas Zentrums. Aus diesem Grund hat die Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung kürzlich im Rahmen einer Informationsveranstaltung Angehörige und gesetzliche Betreuer über die neuen sozialrechtlichen Gegebenheiten informiert. Referentin Geschäftsbereich „Wohnen.Bildung.Freizeit“ Michaela Weber und Melanie Rieß, Qualitätsbeauftragte und Sozialdienst im Caritas Zentrum, gaben einen Ausblick auf die umfassenden Veränderungen durch das BTHG. Zugleich informierten sie die Anwesenden über die Auswirkungen auf die Arbeit im Caritas Zentrum und die Aufgaben der gesetzlichen Betreuer.