Allgemeine Berichte | 09.03.2020

Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen

Corona-Fall in der Arbeitsagentur

Koblenzer Behörde muss laut Gesundheitsamt vorläufig nicht geschlossen werden

Koblenz/Mayen. In der Hauptagentur der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen in Koblenz (Rudolf-Virchow-Straße 5) ist eine Angestellte Person mit dem Covid-19 Virus infiziert. Agenturleiter Frank Schmidt betont, dass nach Bekanntwerden unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Kundinnen und Kunden zu schützen. „Wir stehen in ständigem Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Alle Kontaktpersonen sind identifiziert und werden entsprechend den Vorgaben vom Gesundheitsamt informiert.“ Die Agentur in Koblenz muss nach jetzigem Stand nicht geschlossen werden. Allerdings sind die Dienstleistungen wegen der angeordneten häuslichen Isolierung einiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglicherweise eingeschränkt. Vereinbarte Termine entfallen nur, wenn sie abgesagt werden. Allerdings will die Behörde in der momentanen Situation niemanden verpflichten, die Einrichtung zu besuchen. „Zur Klärung von Anliegen können deshalb zurzeit verstärkt Telefon oder Online-Angebote genutzt werden. Unterlagen, wie zum Beispiel Anträge, können online übermittelt oder in die Hausbriefkästen von Hauptagentur oder Geschäftsstellen eingeworfen werden. Dringende Termine können auf Wunsch ebenfalls in eine der Geschäftsstellen verlegt oder verschoben werden. Rechtliche Nachteile entstehen unseren Kunden dadurch nicht. Auch alle Leistungen und deren Auszahlung sind sichergestellt“, erklärt Schmidt und betont, dass von der aktuellen Situation ausschließlich die Koblenzer Hauptstelle seiner Behörde betroffen ist, nicht aber die Geschäftsstellen in Mayen, Andernach, Cochem, Adenau und Ahrweiler.

Pressemitteilung der

Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen

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