Wirtschaftsförderung der VG Mendig
Corona-Hilfen der Bundesregierung kurz erklärt
Corona-Novemberhilfe bzw. jetzt auch Dezemberhilfe
Mendig. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird.
Um die Novemberhilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an Ihren oder einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt.
Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat über das Finanzamt.
Das heißt, man hat seine Steuer bisher schon elektronisch zum Finanzamt übermittelt und daher ein entsprechendes Zertifikat oder man nimmt ab sofort an diesem Verfahren teil und erhält ein dementsprechendes Zertifikat.
Überbrückungshilfe II
Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen.
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Um Überbrückungshilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt.
Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021.
Anträge können nur über die bundesweiten Online-Antragsformulare gestellt werden.
Diese werden sie automatisch an die zuständigen Bewilligungsstellen in den Bundesländern übermittelt. Die Antragsbearbeitung erfolgt dann auf Länderebene. Das heißt: Für jedes Bundesland sind eine oder mehrere landesspezifische Bewilligungsstellen verantwortlich. In Rheinland-Pfalz ist dies die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit Sitz in Mainz.
Weitere detaillierte Informationen findet man unter:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
