Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Dachsanierung – wohin mit der Dämmung?
Kreis Neuwied. Die Sanierung des Dachs ist eine der aufwendigsten und kostenintensivsten Maßnahmen bei der Modernisierung eines Altbaus. Sie sollte besonders gut geplant werden, denn ein gutes Dach ist nicht nur dicht, sondern hält im Winter die Wärme drinnen und im Sommer die Hitze draußen. Eine gute Dämmung kann bei einem Einfamilienhaus jährlich mehrere hundert Liter Heizöl bzw. Kubikmeter Erdgas sparen.
Ein guter Wärmeschutz im Steildach ist heute je nach Dämmmaterial 20 bis 30 Zentimeter dick. Da die Lebensdauer der meisten Dämmstoffe bis zu 50 Jahre beträgt, sollte auf keinen Fall an der Dicke gespart werden.
Spätestens wenn das Dach ausgebaut oder neu gedeckt werden soll, stellt sich die Frage, wo diese Dämmschicht platziert wird. Die oberste Geschossdecke statt des Dachs sollte gedämmt werden, wenn man sicher ist, dass auch langfristig kein Dachbodenausbau ansteht.
Bei bereits vorhandenem oder geplantem Dachausbau müssen die Dachschrägen nach oben bis zur Decke des geplanten Wohnraums gedämmt werden. Wenn der beheizte Bereich bis in die Giebelspitze reichen soll, muss auch die Wärmedämmung bis in die Spitze verlegt werden. Gibt es jedoch einen Spitzboden, kann die nach oben abschließende Dämmschicht auf diesem Boden verlegt werden. Die Dämmung einer Decke ist meist einfacher und kostengünstiger als die Dämmung der Dachschrägen.
Alternativ kann bei einer Dachneueindeckung über eine Aufsparrendämmung nachgedacht werden. Zu den Details der Dachdämmung berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung.
Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: in Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 15. Februar von 13.45 bis 16.45 Uhr; in Bad Hönningen im Rathaus am 1. März von 8.15 bis 12 Uhr; in Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 23. Februar von 15 bis 18 Uhr, in Neuwied in der Kreisverwaltung am 8. Februar von 14 bis 17.45 Uhr; in Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 9. Februar von 15 bis 18 Uhr; in Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 16. Februar von 15 bis 18 Uhr.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter (08 00) 60 75 600 (kostenlos) montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.
Pressemitteilung der
Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz
