Das Schiedsamt in der Verbandsgemeinde Kaisersesch
VG Kaisersesch. In vielen Fällen werden bei Streitigkeiten in Bagatellsachen die Gerichte angerufen, ohne dass die in Streit geratenen Parteien vorher den Versuch einer Streitschlichtung unternommen haben.
Am Ende eines solchen Verfahrens steht neben dem erstrittenen Recht in vielen Fällen eine gescheiterte nachbarschaftliche Beziehung.
Hier bietet die Schiedsamtsordnung des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung durch eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann.
Die in Streit geratenen Parteien können einen Antrag auf Schlichtung unter Schilderung des streitigen Sachverhaltes und Formulierung des Schlichtungsbegehrens bei der örtlich zuständigen Schiedsperson stellen.
Für den Bereich der Verbandsgemeinde Kaisersesch sind zwei Schiedsbezirke eingerichtet. Die hierfür zuständigen Schiedspersonen sind Franz-Josef Brengmann und Werner Ternes.
Kaisersesch Bezirk I: Brieden, Düngenheim, Eppenberg, Hauroth, Illerich, Kail, Kalenborn, Landkern, Laubach, Leienkaul, Masburg, Müllenbach, Urmersbach
Ansprechpartner: Werner Ternes | Telefon: 0175 5628870 | E-Mail: schiedsmannvgkaisersesch1@googlemail.com
Kaisersesch Bezirk II: Binningen, Brachtendorf, Brohl, Dünfus, Eulgem, Forst (Eifel), Gamlen, Hambuch, Kaifenheim, Kaisersesch, Möntenich, Roes, Zettingen
Ansprechpartner: Franz-Josef Brengmann | Telefon: 0171 8380983 | E-Mail: schiedsamt2kaisersesch@t-online.de
Es wird um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten. Im Verhinderungsfall vertreten sich die beiden Schiedspersonen gegenseitig.
Die Kontaktdaten der Schiedspersonen und weitere wichtige Informationen erhalten Sie unter www.kaisersesch.de/schiedsamt oder im Bürgerportal unter https://www.ikzportal.de/ (Schlagwort Schiedsamt/Verbandsgemeinde Kaisersesch).
Pressemitteilung der VG Kaisersesch
