Bürgerinitiative Waldwende-Jetzt!
Das Schweigen der politischen Verantwortung
Koblenz. Im Koblenzer Stadtwald geht es derzeit zu wie auf einer deutschen Autobahn. Es gilt die Richtgeschwindigkeit von 130km/h. Mit diesem Tempo verschwinden ökologisch wertvolle Waldbereiche im rechtsrheinischen Revier, sowie in den Revieren Kühkopf und Remstecken.
„Die 130 km/h sind aber nur eine großzügig gesteckte Empfehlung, weil sie eine hohe Sensibilität für Schutzziele im Waldökosystem voraussetzen. Oftmals sind wir erschüttert, mit welcher Brachialität und Geschwindigkeit darüber hinaus im Kommunalwald agiert wird“, stellen Tanja Alten und Marcel Hoffmann von der Bürgerinitiative Waldwende-Jetzt! fest.
„Um bei der Anleihe aus dem Straßenverkehr zu bleiben: Oftmals wird ignoriert, dass es auch Bereiche in unserem Waldökosystem gibt, in denen nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist“, ergänzt Marcel Hoffmann. „Der Koblenzer Stadtwald ist gesegnet mit zahlreichen schutzwürdigen und geschützten Biotopkomplexen und europäischen Natura-2000-Vogelschutz- und Fauna-FloraHabitat-Schutzgebieten (kurz FFH-Gebiete). Hier sind zahlreiche Naturschutzgesetze, Richtlinien und Schutzziele zu beachten.“ Hoffmanns Kollegin Tanja Alten ergänzt: „Das sind quasi unsere Baustellen, Raststätten oder Verkehrsknotenpunkte. Auf denen ist die Richtgeschwindigkeit strikt verboten. Dennoch erleben wir ständig, dass in diesen ökologisch wertvollen, artenreichen und strukturierten Biotopkomplexen intensive Forstwirtschaft stattfindet. Dichte und stabile Buchenwaldgesellschaften werden extrem aufgelichtet, bis zu 50 Prozent der Biomasse entnommen und vermarktet. Darunter leider regelmäßig wertvollste Biotop- und Habitatbäume mit Bruthöhlen für geschützte Waldvögel, Mittelspecht, Schwarzspecht, Waldkauz und Sommerquartieren und Wochenstuben für standorttreue und streng geschützte Fledermausarten.“
Waldzerstörung ist kein Kavaliersdelikt
Der Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes „Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG), Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten“ verbietet die Entnahme solcher Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Diese Habitate sind selbstverständlich auch außerhalb ihrer Nutzungszeit zu erhalten, da viele Vogel und Fledermausarten auf diese Strukturen dauerhaft zum Erhalt ihrer Population angewiesen sind. Fehlen diese, wandert die Population ab oder geht zugrunde. Dies darf nach dem vorgenannten Gesetz nicht eintreten.
„Waldzerstörung in dieser Form ist kein Kavaliersdelikt. Neben diesem Gesetz zum Biotopbaumerhalt bestimmter geschützter Arten gibt es noch die sogenannte Habitatrichtlinie. Sie regelt bzw. beschneidet innerhalb unserer europäischen FFH-Gebiete das Eingriffsrecht. Die in den sogenannten Anhanglisten beschriebenen diversen FFH-Arten bestimmter ausgewiesener FFHLebensraumtypen, wie dem Waldmeister- oder Hainsimsen-Buchenwald, sind zu schützen und ihre Populationen zu fördern. Dazu darf sich der Erhaltungszustand der verschiedenen Waldbereiche nicht verschlechtern. Es gilt das Verschlechterungsverbot. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Erhalt der Altbaumbestände und stark strukturierten Tothölzern. Alt- und Totholz sind Garanten für ein breites Habitatangebot im Wald und sichert Artenvielfalt und Artenschutz“, erklärt Hoffmann vertiefend.
Das Problem ist: Altbaumbestände und Biotopbäume verschwinden, Totholz wird nur im geringen Maß zugelassen. Dies geschieht nicht nur im reinen Wirtschaftswald, dies geschieht auch regelmäßig in den Schutzgebieten. Der Koblenzer Kommunalwald verliert seine waldökologischen Perlen für ein paar hundert Kubikmeter Holz, das zum großen Teil als Energieholz verbrannt, nach Übersee verschifft wird oder in hohem Maße als kurzlebiges Endprodukt auf dem Markt kommt (Vgl. ProNARO GmbH, Zellstoff- und Papierproduktion).
Ökologische Perle für wenige 1000 Euro gefährdet
Im Koblenzer Forstrevier Remstecken hat es nun eine besondere Waldabteilung erwischt. Die Abteilung 75c (Remstecker Kopf) genießt sogar einen mehrschichtigen Schutzstatus.
Einerseits ist sie als Lebensraumtyp LRT 9130 Waldmeisterbuchenwald Teil des FFH-Gebietes „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“ und zugleich nach Landesbiotopkataster Teil eines Buchenwald-Biotopkomplexes von internationaler Bedeutung aufgrund seiner Habitate für die Bechsteinfledermaus, Waldvögel und Amphibien. Andererseits hat sich die Stadtverwaltung im April 2022 sogar dazu entschlossen, aus Gründen des Waldschutzes keine weiteren Buchen und Eichen im Alter von 100 Jahren und darüber in allen Natura-2000-Gebieten zu fällen. Zudem ist der Koblenzer Forsteinrichtung zu entnehmen, dass im überwiegenden Teil der über drei Hektar großen Fläche keine Nutzung vorgenommen werden soll. Der Werterhalt, sprich Walderhalt, steht hier deutlichst im Vordergrund.
Prüfung des Straftatbestandes nach Paragraph 329 StGB „Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete“
Dennoch hat hier kürzlich eine flächige Durchforstung stattgefunden. Bis zu 150 Bäume aller Altersklassen wurden gefällt. Die Bürgerinitiative Waldwende-Jetzt! vermutet, dass bis zu 120 Erntefestmeter Holz aufgearbeitet werden könnten. Darunter befinden sich zahlreiche Altbäume und Biotopbäume. Nach einer Unterredung mit dem leitenden Revierförster und dem Leiter des zuständigen Amtes für Stadtvermessung und Bodenmanagement, haben die Verantwortlichen gegenüber den VertreterInnen der Waldschutz-Initiative einen Fehler eingeräumt und versprochen diesen ernstzunehmenden Vorfall im Forstausschuss der Stadt Koblenz aufzuarbeiten. Auch die Ausschussmitglieder der Koblenzer Ratsfraktionen, sowie die Naturschutzbehörden wurden von der Bürgerinitiative parallel informiert und aufgefordert, an der Aufklärung des Falles mitzuwirken und den Straftatbestand nach Paragraph 329 StGB Abs. 4-6 „Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete“ sorgsam zu prüfen.
Stillschweigen und Redeverbot
Im Forstausschuss am Dienstag, den 18. April 2023, wurde der Fall jedoch von den VertreterInnen des Forstausschusses totgeschwiegen. Erschütternd ist die Erkenntnis, dass nicht einmal aus dem politischen Lager der Grünen Interesse bekundet wurde, den Ausverkauf unserer Schutzgebiete zu unterbinden. Einige wenige kritische Nachfragen aus den Reihen der SPD-Fraktion wurden von den übrigen Fraktionen nicht unterstützt. Die von der Bürgerinitiative Waldwende-Jetzt! eingeforderte Mitwirkung zur Aufklärung wurde stillschweigend abgelehnt.
Sitzungsleiter und Beigeordneter Bert Flöck äußerte sich nach Sitzung auf Nachfrage der Bürgerinitiative Waldwende-Jetzt! folgendermaßen: „Johannes Mader und Elmar Beuchert, beide Untere Naturschutzbehörde, prüfen die Möglichkeit eines Straftatbestandes und haben sich am Vormittag des 18.4.2023 die Waldabteilung angeschaut.“ Weitere Informationen zum Ermittlungsverfahren könne er nicht herausgeben, es ginge auch darum, die eigenen VerwaltungsmitarbeiterInnen und betroffenen Personen zu schützen.
Die Bürgerinitiative Waldwende-Jetzt! wird nun selbst Strafanzeige erstatten und nochmals das Gespräch mit den Koblenzer Ratsfraktionen suchen.
Pressemitteilung der
Bürgerinitiative Waldwende-Jetzt!
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