Artenschutz in der Verbandsgemeinde Maifeld
Der Feldlerche muss besondere Beachtung geschenkt werden
Polch. Der Artenschutz gewinnt in der Bauleitplanung zunehmend an Bedeutung. Um rechtssicher einen Bebauungsplan aufstellen zu können, muss nachgewiesen werden, dass durch die Bauleitplanung, die ja möglicherweise einen Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet, keine wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten erheblich beeinträchtigt werden. Dieser Nachweis kann im Rahmen der Bauleitplanung nur durch eine entsprechende fachgutachterliche Beobachtung des vorgesehenen Plangebietes geführt werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat daher zwischenzeitlich mehreren Ortsgemeinden, die aktuell Bebauungspläne aufstellen, in diesem Fall angeraten, entsprechende Untersuchungen ausführen zu lassen. Aus den bisher vorliegenden Ergebnissen aktueller Bebauungsplanverfahren ist bekannt, dass gerade dem Schutz der Feldlerche im Gebiet der Verbandsgemeinde Maifeld besondere Beachtung geschenkt werden muss. Eine Untersuchung für das vorgesehene Industriegebiet „Vor Geisenach/Im Bruch“ in der Stadt Polch hat ergeben, dass dort sechs Feldlerchenpaare vorgefunden wurden. Das vom Fachgutachter vorgelegte Ausgleichskonzept sieht vor, dass für die Dauer von 30 Jahren eine Fläche von etwa 20 Hektar mit Sommergerste bepflanzt werden soll.
Die Eigentumsflächen der Ortsgemeinden sind in der Regel nicht groß genug, um diese oder ähnliche Maßnahmen zur Schaffung von Ersatzlebensräumen einzurichten. Zusammen mit der Stiftung „Natur und Umwelt“ des Landkreises Mayen-Koblenz, der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz wurde vor diesem Hintergrund überlegt, ein verbandsgemeindeweites System zum Schutz der Feldlerche aufzubauen. Danach sollen Landwirte gefunden werden, die bereit sind, in einem rotierenden System Teile ihrer landwirtschaftlichen Ackerflächen einer besonderen Bewirtschaftung zu unterziehen, die sich dann als Lebensräume für Feldlerchen anbieten.
Ernteausfälle durch besondere Bewirtschaftung
Landwirte, die sich durch Mindereinsaat ihrer Ackerflächen am Feldlerchenschutz beteiligen, entstehen dadurch Einnahmeausfälle. Dadurch ist es erforderlich, ihnen den entgangenen Gewinn als Ernteausfallentschädigung auszugleichen. In welcher Höhe ein Ausgleich notwendig wäre, kann derzeit noch nicht ausgesagt werden. Zusammen mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und dem Bauern- und Winzerverband werden derzeit Probeberechnungen angestellt, um ein praxistaugliches, einfaches Modell zu entwickeln, mit dem Landwirte gewonnen werden können, sich an dem Schutz der Feldlerche zu beteiligen.
Die Stiftung „Natur und Umwelt“ wird prüfen, welche geeigneten Flächen innerhalb des Verbandsgemeindegebiets zur Verfügung stehen. Nach einer ersten Bewertung kommen dafür vor allem die bereits eingerichteten europäischen Vogelschutzgebiete innerhalb der Verbandsgemeinde in Betracht. Außerdem wird die Stiftung prüfen, in wie weit dem Schutz der Feldlerche auch bei Einsaat von Wintergetreide Rechnung getragen werden kann.
Die Eignung von stillgelegten Flächen für den Lerchenschutz wurde ebenfalls angesprochen. Nach dem erarbeiteten Ergebnis kommen diese Flächen für den Schutzzweck eher nicht in Betracht, da sie regelmäßig ungünstig gelegen sind und verunkrauten. Durch diese dichten vertikalen Strukturen eignen sich die Felder als Lebensraum für Feldlerchen nicht. In der Bürgermeisterbesprechung am 3. Mai wurde festgestellt, dass der Feldlerchenschutz sinnvoller Weise über Gemeindegrenzen hinweg verbandsgemeindeweit organisiert werden sollte. Insoweit sollte die Verbandsgemeinde auch die notwendigen Mittel für die Ernteausfallentschädigungen bereitstellen. Aktuell sind keine Mittel für den Feldlerchenschutz im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Maifeld bereitgestellt. Die voraussichtliche Höhe kann erst abgeschätzt werden, wenn die notwendigen Berechnungen vorliegen.
Die Verwaltung wird am Donnerstag, 21. September, in der nächsten Sitzung des Gemeinderats folgenden Beschlussvorschlag unterbreiten: Das Gremium stimmt der Einrichtung eines verbandsgemeindeweiten Systems zum Schutz der Feldlerche zu. Die notwendigen Mittel für Ernteausfallentschädigungen sollen über den Verbandsgemeindehaushalt bereitgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz und der Stiftung „Umwelt und Natur“ des Landkreises Mayen-Koblenz das angedachte System zum Schutz der Feldlerche so zu konkretisieren, dass Gespräche mit den Landwirten in der Verbandsgemeinde Maifeld aufgenommen werden können.
