Allgemeine Berichte | 18.09.2026, 13:52 Uhr

SV Altenahr legt Widerspruch gegen Kündigung des Pachtvertrags der Tennisplätze in Ahrbrück ein

Die Wortwahl und zwei Seiten einer Medaille

Wettkampf der Grundschulen auf den Tennisplätzen in Ahrbrück in diesem Sommer.  Foto: privat

Ahrbrück. „Auf dem ehemaligen Fußballplatz des ABK Ahrbrück wurden zwei moderne Tennis-Kunstrasenplätze errichtet. Der Tennisverein SV Altenahr bedankte sich bei allen Beteiligten, insbesondere dem ABK Ahrbrück, der Verbandsgemeinde und der Kreisverwaltung für ihre Zustimmung zu dem genehmigten Projekt sowie bei der Ortsgemeinde Ahrbrück für die Verpachtung der Fläche. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Lösung, da die Nutzung zeitlich begrenzt ist.“ Das berichtete Blick aktuell im Oktober 2023.

Letzteres ist nun eingetreten und der SV Altenahr hat offiziell Widerspruch gegen die Kündigung seines Pachtvertrags durch die Ortsgemeinde eingelegt. „Der Verein sieht erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Schritts“, argumentiert Vorsitzender Günter Bleffert in einer Pressemitteilung. Und weiter: „2023 hatte die Ortsgemeinde den Verein ausdrücklich dazu ermutigt, die Tennisplätze in Ahrbrück zu errichten. Sie erteilte ihr Einverständnis für eine Investition von weit über 100000 Euro an Spendengeldern. Den Wiederaufbau eines Fußballplatzes schloss die Gemeinde damals explizit aus, da die erforderlichen Flächenmaße auf dem ehemaligen Gelände nicht erfüllt werden konnten. Die Genehmigung der Kreisverwaltung für die Tennisplätze ist bis 2028 befristet.“

Keine Gespräche geführt

Nach zwei Jahren sei nun die Kündigung mit dem Ziel der Gemeinde erfolgt, wieder einen Fußballplatz zu bauen. Die fristgerechte Stellungnahme des Vereins blieb vonseiten der Gemeinde laut Bleffert unbeantwortet, auch seien Gesprächsangebote für eine einvernehmliche Lösung nicht angenommen worden.

Jetzt kommt es auf die Wortwahl an. Und da hat auch jede Medaille zwei Seiten. Auf der einen weist der SV Altenahr Vorwürfe des ersten Beigeordneten Franz-Josef Christ in den sozialen Medien zurück, wonach der Verein den Sportunterricht der lokalen Grundschule blockiere. Bleffert: „Für einen altersgemäßen Sportunterricht benötigen Grundschulkinder keinen großen Fußballplatz. Zudem steht der Schule eine wetterunabhängige Sporthalle zur Verfügung. Das der Ortsgemeinde nach der Flut gespendete Soccerfeld wurde inzwischen von dieser selbst abgerissen. Um den Schulbereich zu unterstützen, hat der SV Altenahr der Grundschule ausdrücklich einen Schlüssel zur Tennisanlage ausgehändigt. So können die Kinder den Sportunterricht auf den robusten Kunstrasenplätzen durchführen.“

Zudem habe es einen „politischen Richtungswechsel zulasten der Vielfalt“ gegeben. Noch nach der Fertigstellung im Jahr 2023 habe die Ortsgemeinde die Plätze als festen Bestandteil einer vereinsübergreifenden Multifunktionsanlage geplant. „Ein entsprechender Bürgerentscheid war vom damaligen Gemeinderat bereits beschlossen. Der neu gewählte Gemeinderat rückte jedoch einseitig die Interessen des Fußballs in den Vordergrund und hob den Bürgerentscheid auf, ohne die Bürger selbst abstimmen zu lassen“, so Bleffert.

Konter des Beigeordneten

Das will Franz-Josef Christ so nicht stehen lassen. Blick aktuell hat den Beigeordneten im Urlaub erreicht und mit der Meldung des SV Altenahr konfrontiert. Christ: „Mein Post in den sozialen Medien ist nur die Wahrheit. Seit über fünf Jahren kein Sportfest, keine Bundesjugendspiele auf dem Sportplatz. Wahr ist auch das der SV Altenahr sich weigert das Gelände der Gemeinde Ahrbrück zu verlassen.“ Der Unterschied: Bleffert spricht von einem Fußballplatz, Christ von einem Sportplatz. Und ein Sportplatz ist bekanntlich mehr als nur eine Spielfläche für Kicker.

Auch führt Christ den Pachtvertrag ins Feld, der für den SV Altenahr von Bleffert unterschrieben wurde und regelt, wie die Bedingungen einer Pacht auch mit Kündigung sind. Hier ein Blick in den Pachtvertrag. Dort heißt es unter der Überschrift „Pachtdauer/Kündigung“ wie folgt: „1. Die Besitzüberlassung erfolgt ab August 2023 und endet am 30. Mai 2028. 2. Durch den Pächter kann dieser Vertrag auch vor dem 30.05.2028 zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden. 3. Sofern ein dringendes öffentliches Interesse für die Nutzung des Geländes durch die Gemeinde Ahrbrück besteht, kann der Verpächter den Vertrag kündigen; jedoch nicht vor dem 30.08.2026. Die Kündigung ist dem Pächter gegenüber mindestens 6 Monate vorher bekanntzugeben und die Gründe gesondert sind darzulegen.“ Soweit die Positionen der Parteien. Was jetzt rechtmäßig ist oder nicht, das ist ein Thema was für Juristen.

Hoffen auf baldigen Baubeginn

Indes tut sich in Ahrbrück etwas. Das nach der Flut von „Fußball hilft“ und der „VR Bank“ dem Sportverein ABK 54 Ahrbrück gespendete Soccerfeld ist in Ahrbrück abgebaut worden und wird Freude vom SV Fortuna Nohn weitergenutzt werden. Das berichtete Blick aktuell am 2. September 2026. Wiederum Wortwahl: Das Feld wurde also nicht „abgerissen“. Der erste Schritt zur neuen Sportanlage in Ahrbrück ist durch den Abbau des Kleinspielfeldes getan. Die Gemeinde Ahrbrück freut sich für die Grundschule und den ortsansässigen Sportverein ABK54 Ahrbrück e.V., dass es mit Riesenschritten zum Neubau der neuen Anlage mit Sportplatz, Laufbahn und Sprunggrube vorangeht. Jetzt müsse nur noch der Tennisverein Altenahr seiner vertraglich geregelten Pflicht nachkommen, damit das Gelände für den Neubau vorbereitet werde. Gemeinde und Sportverein hoffen auf einen zeitnahen Baubeginn, damit ein geregelter Schulsport und Spielbetrieb wieder vor Ort möglich werde. GS

Wettkampf der Grundschulen auf den Tennisplätzen in Ahrbrück in diesem Sommer. Foto: privat

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