Doppelte Freude durch Benefizkonzert zugunsten der Swisttaler Flutopfer
Heimerzheim. Das Benefizkonzert der Chöre Joy´n´Glory und Good-Time-Voices begeisterte zahlreiche Gäste, die im Oktober in die Aula der Gesamtschule Heimerzheim gekommen waren. Chorleiterin Monica Schneider-Henseler hatte mit den Sängerinnen und Sängern ein vielfältiges Programm zusammengestellt, sodass es ein Genuss war, zuzuhören. Das schlug sich auch in der Spendenbereitschaft für die Flutopfer nieder. Nach Abzug aller Kosten konnten Vertreter der Chöre die stolze Summe von 3000 Euro an die Arbeiterwohlfahrt Swisttal übergeben. Die Vorsitzende Maria Gleißner bedankte sich bei den Chören. „Wir können die Spenden gerade in der Weihnachtszeit gut gebrauchen“, so Gleißner, „davon werden wir die Betroffenen beschenken.“ Monica Schneider-Henseler war angetan von der Spendenbereitschaft des Publikums. „So konnten wir doppelt Freude schenken“, freute sich die Chorleiterin, „zum einen mit unserem Gesang, zum anderen mit der großzügigen Spende.“
Wer die Fluthilfe unterstützen möchte, kann an die AWO Swisttal, IBAN 82 3705 0299 0153 0630 94, Kreissparkasse Köln, Stichwort: Fluthilfe Swisttal, spenden. Da die Arbeit der AWO vor Ort ehrenamtlich ist, geht jede Spende ohne Abzug von Gebühren, direkt an die Betroffenen.
Flutopfer, bei denen mindestens eine Elementarversicherung fehlt, können sich bei Bedarf an Gisela Hein, 01789044471, und Tobias Leuning, 01635865888, oder hilfeinswisttal@gmail.com wenden.
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Ab 15.04.: Schleifzüge fahren auf der Ahrstrecke
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Ausbau der Ladeinfrastruktur am Rathaus
Neuer Schub für die Elektromobilität
Meckenheim. Das regionale Energieunternehmen e-regio erweitert die Ladeinfrastruktur in Meckenheim und schafft am Rathausparkplatz zusätzliche Möglichkeiten zum komfortablen Laden von Elektrofahrzeugen. Aufgrund der hohen Nutzung der bestehenden Ladesäule werden derzeit zwei neue AC-Ladesäulen mit insgesamt vier Ladepunkten installiert. Die neuen Ladepunkte sind so angeordnet, dass sie von jeweils zwei Parkbuchten optimal erreichbar sind.
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Allgemeine Berichte
Ortsübliche Bekanntmachung
Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.
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