Allgemeine Berichte | 28.12.2018

Vorsorge und Patientenverfügung wurden in Bad Neuenahr thematisiert

Eckehardt Louen und David Schnöger gaben Tipps

Die Referenten: Dr. med. Eckehard Louen (v.li.), Rechtsanwalt David Schnöger und Ralph Seeger vom SKFM. privat

Bad Neuenahr. 56 Zuhörerinnen und Zuhörer interessierten sich für das Thema „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann?“ mit Dr. med.

Eckehard Louen, Rechtsanwalt David Schnöger aus Bad Neuenahr-Ahrweiler und Ralph Seeger vom SKFM in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler. Schwerpunkt der Informationsveranstaltung der Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. und Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk – waren die Themen „Vorsorge und Patientenverfügung“. Schließlich ist es wichtig zu wissen, was passiert, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann.

Zum Einstieg vermittelte Rechtsanwalt David Schnöger die rechtliche Seite einer Patientenverfügung und sprach über ihre gesetzlichen Grundlagen. Dabei ging es auch um die Frage, welche Bedingungen nach dem BGH-Urteil von 2016 zur Umsetzung erfüllt sein müssen. Ralph Seeger erörterte im Anschluss Form und Inhalte einer Patientenverfügung.

Aus ärztlicher Sicht ging Dr. med. Eckehard Louen auf die Thematik ein und berichtete, wie eine Patientenverfügung in der Krankenhaussituation praktisch genutzt wird. Eine Patientenverfügung sei hilfreich, um den Patientenwillen am Lebensende zu kennen und umsetzen zu können, so der Mediziner.

Am Ende gab Ralph Seeger weitere praktische Tipps, was beim Niederschreiben einer Patientenverfügung zu beachten ist.

Wie Rechtsanwalt David Schnöger gaben auch Dr. med. Eckehard Louen und Ralph Seeger den Rat, das Thema Patientenverfügung so früh wie möglich mit seinen Angehörigen zu besprechen. Dann kennen die Nächsten den Willen, ist man beispielsweise sterbenskrank und selbst nicht mehr in der Lage, diesen zu äußern. Solche Gespräche helfen, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln.

Weitere Informationen: SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.; Tel. (0 26 41) 20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de

Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk, Tel. (0 26 41) 32 83, www.betreuungsverein-ahrweiler.de

Die Referenten: Dr. med. Eckehard Louen (v.li.), Rechtsanwalt David Schnöger und Ralph Seeger vom SKFM. Foto: privat

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