Allgemeine Berichte | 08.02.2020

Der NABU äußert sich zu den Wolfssichtungen im Kreis Neuwied

Eine gute Nachricht für den Naturschutz

Nutztierrisse durch Wölfe werden zu 100 Prozent entschädigt

Region. Zu den am 6. Februar vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz bestätigten Sichtungen einer Wolfsfamilie im Kreis Neuwied äußert sich der NABU Rhein-Westerwald wie folgt. „Mit dem Wolf kommt eine heimische Tierart, die in Deutschland durch den Menschen ausgerottet worden war, mittlerweile aber international und national streng geschützt ist, eigenständig in ihr natürliches Verbreitungsgebiet zurück. Das ist eine gute Nachricht für den Naturschutz. Der Wolf ist ein wichtiger Bestandteil der biologischen Vielfalt und erfüllt wertvolle ökologische Funktionen, auch bei uns in Rheinland-Pfalz“, so Jonas Krause-Heiber, Leiter der NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald. Seit dem Jahr 2000 gibt es wieder Wölfe in Deutschland. Seitdem begleitet der NABU auf Bundes- und Länderebene die Rückkehr dieser Art in ihr ursprüngliches Verbreitungsgebiet. Gemeinsam mit Verbänden wie dem NABU, dem Landesjagdverband und Vertretern der Nutztierhalter hat das Land Rheinland-Pfalz den „Managementplan für den Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz“ erarbeitet. Der Managementplan dient als Grundlage für die Koexistenz von Mensch und Wolf in Rheinland-Pfalz. „Der Westerwald stellt ganz offensichtlich noch immer einen geeigneten Lebensraum für den Wolf dar. Es gilt, unsere Lebensräume für Wildtiere zu erhalten, zu vernetzen und wiederherzustellen und den Umgang mit ehemals ausgerotteten Tierarten neu zu erlernen. Die Erarbeitung des Managementplans und die vorausschauende Ausweisung des Westerwaldes als Wolfs-Präventionsgebiet im Jahr 2018 durch das Land Rheinland-Pfalz waren wichtige Maßnahmen für das Zusammenleben von Mensch und Wolf“, sagt Jonas Krause-Heiber. Innerhalb des Präventionsgebiets Westerwald werden wolfssichere Zäune für Nutztierhalter finanziert, was der NABU Rhein-Westerwald ausdrücklich begrüßt. Sollten trotz Einhaltung der Vorgaben für den Mindestschutz Nutztierrisse von Wölfen verursacht werden, werden diese zu 100 Prozent entschädigt.

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