Allgemeine Berichte | 17.08.2021

Artenschutz im Rhein-Sieg-Kreis

Eine schützenswerte „glänzende Echse“: die Blindschleiche

Die Blindschleiche steht unter Artenschutz. Foto: Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis.Weder blind noch eine Schlange: die Blindschleiche ist eine Echsenart und gehört der Familie der Schleichen an. „Blind“ geht wohl auf das althochdeutsche „plintslicho“ zurück und bedeutet blendende oder glänzende Schleiche.

Auch im Rhein-Sieg-Kreis ist die unter Artenschutz stehende Blindschleiche anzutreffen. Sie bevorzugt vor allem feuchtere Bereiche wie Wälder, Wiesen, Feuchtheiden, aber auch Böschungen und Gärten. Hier macht sie sich besonders nützlich: denn zur Hauptnahrung der bis zu 40 cm langen Echse ohne Beine gehören Nacktschnecken und Regenwürmer.

Jetzt im August lassen sich bereits trächtige Tiere oder sogar schon Jungtiere entdecken. Durchschnittlich zwischen acht bis zu zwölf gebiert eine Blindschleiche.

Wie Echsen allgemein kann auch die Blindschleiche sowohl die Augen öffnen und schließen. Bei drohender Gefahr, wenn das Tier am Ende gepackt wird, bricht ein Stück des Schwanzes ab. Mittels dieses Tricks kann sich die Blindschleiche vor Feinden in Sicherheit bringen. Deswegen ist es wichtig, die Tiere in Ruhe zu lassen und möglichst nicht anzufassen, damit sich das Reptil in einer wirklichen Notsituation vor natürlichen Feinden schützen kann.

Wer im heimischen Grün einen Komposthaufen anlegt, bietet Blindschleichen – gerade in der Nähe eines Waldes oder in feuchteren Bereichen – einen Anziehungspunkt und trägt zum Artenschutz bei. Auch eignen sich Verstecke im Garten unter Gebüschen, Hohlräume unter Wurzeln, gestapeltes Holz, Steinhaufen, Moospolster und Laubhaufen als idealer Aufenthaltsort für die Blindschleiche. Beim Rasenmähen an Gebüschen, Gräben und kühlfeuchten Böschungen sollte Vorsicht gelten, da hier die eine oder andere glänzende Echse aufgestört wird. Wer von innen nach außen mäht, gibt dem Tier Gelegenheit zur Flucht. Mit dem Verzicht auf Schneckenkorn tragen Naturliebhabende zur Arterhaltung bei, da Blindschleichen beim Fressen vergifteter Schnecken ebenfalls eingehen. So ist die Blindschleiche keine gefährliche Schlange, sondern eine Echse, die zum Schutz von Salat und Gemüse vor Schnecken durchaus sehr nützlich sein kann.

Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

Die Blindschleiche steht unter Artenschutz. Foto: Rhein-Sieg-Kreis

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