Allgemeine Berichte | 24.11.2017

Dezember 2017 bis März 2018

Einrichtung von Halteverboten

Brohltal. Für die Wintermonate Dezember 2017 bis einschließlich März 2018 wird in den Ortsdurchfahrten: Kirchdaun, Scheidskopfstraße (K 39), Einmündung Kirchstraße bis Einmündung Brunnenstraße, Heppingen, Schulstraße (L 80), Einmündung Burgstraße bis Spielplatz, Oeverich (L 79) von der Einmündung L 80 bis zur Einmündung Josefstraße, Esch, Dernauer Straße (K 35) von Hausnummer 15 bis 3, Holzweiler, Vettelhovener Straße (K 34), Schultheissgässchen bis Pützstraße, Waldorf, Einmündung L 87 bis Neustraße, Hausnummer 8, Oberzissen, Mittelstraße (K 51) von der Einmündung K 50 bis Burgstraße, Oberdürenbach, Hauptstraße (K 52) von Hausnummer 26 bis Hausnummer 35 und in Ramersbach, Heckenbacher Straße (L 85) Ober den Gärten bis Ahrtalstraße (L 84) ein eingeschränktes beziehungsweise absolutes Halteverbot eingerichtet.

Durch parkende Fahrzeuge in den oben genannten Bereichen ergeben sich immer wieder Probleme beim Befahren der Straßen mit Winterdienstfahrzeugen der Straßenmeisterei. Die Regelung dient dazu, den Winterdienst und damit auch die Verkehrssicherheit auf den genannten Straßen zu gewährleisten.

Pressemitteilung des

LandesBetrieb Mobilität

Cochem-Koblenz

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