Allgemeine Berichte | 19.12.2022

Nutzung von Flächen für die Energieerzeugung in der Verbandsgemeinde Kaisersesch

Energiewende und Autonomie

PV-Freiflächenanlage in Kaifenheim. Foto: VGK

VG Kaisersesch. Die aktuelle Lage am Energiemarkt führt allen täglich vor Augen, wie wichtig es ist, die Energiequellen vor Ort zu nutzen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien spielt dabei eine wichtige Rolle, insbesondere um zukünftig eine gewisse Unabhängigkeit von internationalen Märkten zu schaffen. Dabei muss sorgfältig ausgewählt werden, welche Flächen künftig eine Umnutzung zur Erzeugung von regenerativen Energien erfahren sollen. Dabei ist jede Änderung in der Nutzung in Einklang mit der Land- und Forstwirtschaft sowie mit dem Natur- und Umweltschutz zu bringen. Nur so kommt es nicht zu ungewollten Eingriffen und die Akzeptanz in der Bevölkerung wird gefördert.

Baurecht

Eine Umnutzung von Flächen zur Energieerzeugung ist deshalb nur nach Abwägung in Bauleitplanungsverfahren möglich. Inhaber dieser Planungsrechte sind zum einen die jeweilige Gemeinde in Bezug auf die Bebauungspläne und zum anderen die Verbandsgemeinde in Bezug auf die Flächennutzungsplanung.

Die Gemeinden haben die Möglichkeit, dieses Recht zur Steuerung der Energiemengen und zur Aufwertung der regionalen Wertschöpfung zu nutzen. So ist es Ziel der Gemeinden, Verbandsgemeinden und des Landkreises, im Rahmen der neu gegründeten Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH sowohl die Bürger*innen mit krisensicherem und günstigem Regionalstrom zu versorgen, als auch die Wertschöpfung in Form von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen in der Region zu halten.

Sozialisierung von Einnahmen

Neben dem Betreiben der Anlagen und der Verpachtung von Flächen halten wir eine Sozialisierung sowohl der Betriebseinnahmen als auch der Pachteinnahmen für notwendig, damit die Akzeptanz auch bei den Bürger*innen erreicht wird. Eine vorschnelle Verpachtung von Flächen an Projektierer, ohne eine Beteiligung der Gemeinden, ist hier nicht zielführend. PV-Freiflächenanlagen können nur errichtet werden, wenn die Flächen auch als solche nach dem Baurecht ausgewiesen sind. Das heißt, ohne Zustimmung der jeweiligen Gemeinde wird keine PV-Freiflächenanlage in der Verbandsgemeinde Kaisersesch entstehen.

Fazit

Energiewende, die wirklich den Bürger*innen vor Ort dient, wird nur in einer Solidargemeinschaft mit den Gemeinden, den Grundstückseigentümer*innen und den Bürger*innen gelingen.

Die Gemeinden werden konkret über Bebauungspläne entscheiden. Es werden nur dort Flächen für Energieproduktion entstehen, wo auch die Interessen der Allgemeinheit verfolgt werden. Hier haben die Gemeinden durch den Gesetzgeber eine starke Stellung und können somit autonom entscheiden, ob und wo sie Flächen ausweisen. Pressemitteilung der

VG Kaisersesch

PV-Freiflächenanlage in Kaifenheim. Foto: VGK

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