Neue Regelung für HBCD-haltige Dämmplatten
Entsorgungsengpass vorerst beseitigt
Kreis Neuwied. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, werden ab dem 2. Januar 2017 hexabromcyclododecanhaltige sogenannte HBCD-Dämmstoffe wieder an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Neuwied als nicht gefährlicher Abfall angenommen.
Diese bundeseinheitliche Regelung gilt zunächst für ein Jahr. Die Anlieferung zu den Entsorgungsanlagen des Kreises ist auf zwei Kubikmeter pro Tag und Anlieferer begrenzt. Die Annahme erfolgt als nicht gefährlicher Baumischabfall. Die Gebühren belaufen sich auf 208 Euro/t bei Anlieferung zur Abfallentsorgungsanlage Linkenbach und 70 Euro/cbm bei Anlieferung an den Wertstoffhöfen Linz und Neuwied. Adressen und Öffnungszeiten sowie weitergehende Infos finden sich unter www.abfall-nr.de oder können beim Bürgertelefon der Abfallberatung unter Tel. (0 26 31) 803-308 erfragt werden.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Neuwied
