Allgemeine Berichte | 24.02.2017

Erneuter Kurs zur Qualifizierung künftiger Kindertagespflegepersonen gestartet

Erfolgreiches Projekt

Rhein-Lahn-Kreis. Erfolgreiches Qualifizierungsprojekt: Erneut ist ein Qualifizierungslehrgang für künftige Kindertagespflegepersonen gestartet. Zwölf motivierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich bei dem von der Kreisverwaltung in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule in Nassau angebotenen Kursus zu Tagesmüttern und Tagesvätern ausbilden lassen. Es ist dies der bereits neunte Lehrgang der Kreisverwaltung zur Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen.

Hintergrund ist der stetige Ausbau der Kindertagespflege im Rhein-Lahn-Kreis und der damit einhergehende Bedarf an qualifizierten Kindertagespflegepersonen. In dem Qualifizierungslehrgang werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die notwendigen pädagogischen, rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für ihre künftige Tätigkeit vermittelt. Der Lehrgang umfasst insgesamt 160 Stunden und endet Anfang Dezember 2017 mit einem Kolloquium. Inhaltlich umfasst der Kursus u.a. Themen wie rechtliche Grundlagen der Tagesbetreuung, Kinderschutz, Entwicklungspsychologische Grundlagen, Ernährung, Sprachförderung, Konfliktbewältigung, pädagogischer Konzeptentwicklungen, Selbstreflexion, Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern oder auch die Bewahrung der eigenen Kraftquellen. Viele Teilnehmer hospitieren auch bei erfahrenen Kindertagespflegepersonen, um Praxiserfahrung zu sammeln und den Arbeitsalltag einer Kindertagespflegeperson kennenzulernen.

Vor der Zulassung zum Lehrgang wurden die künftigen Kindertagespflegepersonen überprüft. Dazu gehörten ein Bewerbungsgespräch und ein Hausbesuch, bei dem das Augenmerk auf sichere und kindgerechte Räumlichkeiten gelegt wurde. Des Weiteren musste ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und ein hausärztliches Gutachtens jedes volljährigen Haushaltsmitglieds vorgelegt werden. Die Teilnahme an dem Qualifikationslehrgang ist erforderlich, um eine sogenannte Pflegeerlaubnis zu erhalten. Erst mit einer gültigen, vom Jugendamt der Kreisverwaltung ausgestellten Pflegeerlaubnis dürfen Kinder mit einem wöchentlichen Umfang von mehr als 15 Stunden betreut werden.

Kindertagespflege für Kinder im Alter von null bis drei Jahren ist eine gleichrangige Alternative zur Betreuung in Kinderkrippen und Kindertagesstätten. Sie stellt eine individuelle, familiennahe und flexible Betreuungsform insbesondere für Kleinkinder dar und findet in einer Gruppengröße von maximal fünf Kindern beziehungsweise höchstens drei Kindern unter zwei Jahren statt. Wie die Erfahrung zeigt, sind qualitativ hochwertige pädagogische Angebote sehr gefragt, und gerade für die Jüngsten wünschen sich viele Eltern kleine Gruppen mit einer festen Bezugsperson und in einer familienähnlichen Atmosphäre.

Informationen zur Vermittlung und Gewinnung von Kindertagespflegepersonen gibt Jutta Pötter, Fachberatung Kindertagespflege, Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Insel Silberau 1, Bad Ems, Tel. 0 26 03/9 72-5 10, E-Mail: jutta.poetter@rhein-lahn.rlp.de. Pressemitteilung

des Rhein-Lahn-Kreises

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