Gemeinde Wachtberg
Erlass einer Veränderungssperre
Bebauungsplangebiet „Auf dem Berg“ in Gimmersdorf
Wachtberg. Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung am 29. Juni eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04-06 „Auf dem Berg“ in Gimmersdorf beschlossen.
Die Veränderungssperre umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Gimmersdorf: Flur 9 - Flurstücke 46, 47, 73/45, 149 sowie Flur 8 - Flurstücke 4, 24, 25, 147/6,156, 279-284, 348, 409-414, 416, 430, 431, 436-438, 444-447. Die Satzung regelt u.a., dass dort keine Bauvorhaben nach BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen.
Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft bzw. sobald und soweit für ihren räumlichen Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt.
Näheres zu dieser Veränderungssperre kann im Wachtberger Rathaus, Rathausstraße 34 in Wachtberg-Berkum, Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, während der Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie Montag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Die Satzung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg unter Amtliche Bekanntmachungen abrufbar: https://www.wachtberg.de/cms127/s/a/abm/ .
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