Allgemeine Berichte | 01.10.2016

und Jäger appellieren an die Vernunft der Hundehalter

Erneut Rehwild von Hunden tödlich verletzt

Dernau. Bereits im Mai appellierten die Jägerinnen und Jäger des Kreises Ahrweiler an die Vernunft einzelner Hundehalter, ihre vierbeinigen Gefährten aus Rücksicht auf wildlebende Tiere und aus Rücksicht auf andere Menschen, die Angst vor Hunden haben, angeleint zu führen, sofern diese nicht sicher auf Kommandos reagieren.

Nun wurde dem Jagdpächter des Dernauer Jagdreviers von einem aufmerksamen Winzer eine traurige Sichtung gemeldet: Unweit eines gut frequentierten Wanderweges an den Ahrhängen lag ein durch Hundebisse schwer verletztes, aber noch lebendes Reh. Dem Pächter blieb nichts anderes übrig, als das Wildtier umgehend von seinen Leiden zu erlösen. Unverständlich ist, dass sich der Hundehalter auch in diesem aktuellen Fall nicht um das Schicksal eines Lebewesens gekümmert hat – geschweige denn, jemanden darüber informierte.

Auch wenn es im Kreis Ahrweiler außerhalb geschlossener Ortschaften keine Anleinpflicht für Hunde gibt, trägt der Halter bzw. Hundeführer die Verantwortung für den vierbeinigen Gefährten. Dieses bedeutet, dass er nur unangeleint geführt werden darf, wenn er sicher zum Beispiel auf Ruf oder Pfiff reagiert. Darüber hinaus hat er sich stets im Einwirkungsbereich des Menschen aufzuhalten. Dieser beschränkt sich auf eine Entfernung von 20 Metern und dies ausschließlich auf ausgewiesenen Wegen. Gänzlich tabu sollte daher das Ballspiel oder Toben auf Feldern und Wiesen sein, wenn dieses nicht vorher durch den Grundstückseigentümer genehmigt wurde. Dienen die Felder unter anderem auch zur Nahrungsmittelgewinnung von Menschen, wird das Gras als Futtermittel für Pferde, Rinder und Co. verwendet. Hier verursacht im Übrigen eine Verunreinigung durch Hundekot schwerwiegende Krankheiten beim Nutzvieh.

Häufig sind Hundehalter der Meinung, ihr Hund bekomme das Wildtier doch sowieso nicht und freuen sich sogar noch darüber, wenn dieser ein Wildtier in einer Wiese aufspürt und anjagd. Eine „Hatz“ als solches hat bereits fatale Folgen: Panisch rennen die Wildtiere in Zäune. Nicht immer bringt dieses einen Genickbruch oder sofortigen Tod mit sich. Es bleibt mit den Läufen oder dem Haupt hängen und kann sich nicht mehr befreien. Darüber hinaus hat es keine Chance mehr, einer Beißattacke zu entkommen. Häufig bekommt der Halter davon gar nichts mit und die Tiere erleiden einen qualvollen Tod. Ein „Ausbüchsen des Hundes“ kann aber auch Menschleben gefährden. Laufen die erschrockenen Wildtiere in ihrer Panik auf Kreis- oder Bundesstraßen, ist der Wildunfall vorprogrammiert.

Aus Rücksicht auf andere Geschöpfe (aber auch auf Menschen, die Angst vor Hunden haben) daher nochmals der eindringliche Appell an die Vernunft einzelner Hundehalter: Hunde anleinen, sofern nicht zu 100 Prozent sicher gestellt ist, dass diese zuverlässig hören. Ist es dennoch zu einem Vorfall gekommen, sollte der Halter zumindest die Courage besitzen und umgehend den zuständigen Jagdpächter (falls bekannt) informieren oder aber die Polizei kontaktieren, die eine Liste aller Ansprechpartner der einzelnen Jagdreviere vorliegen hat. Dies geht im Übrigen auch anonym.

Pressemitteilung

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, Kreisgruppe Ahrweiler

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